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Schläpfer: «Wir sollten ans Sparen denken»
Aus News-Clip vom 15.09.2020.
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Kranke Neugeborene Nationalrat ist solidarisch mit Müttern kranker Babys

  • Auch der Nationalrat spricht sich dafür aus, dass Mütter von kranken Neugeborenen – wenn das Kind länger als drei Wochen im Spital bleiben muss – einen verlängerten Mutterschaftsurlaub erhalten.
  • Allerdings hat der Nationalrat Unterschiede zum Ständerat geschaffen. Er will, wie der Bundesrat, dass nur Mütter davon profitieren, die nachweislich ins Erwerbsleben zurückkehren werden.
  • Aufgrund der Differenzen geht die Vorlage an den Ständerat zurück.

Der Nationalrat zeigt sich von seiner empathischen Seite: Anders als der Bundes- und der Ständerat will er, dass die Mutterschaftsentschädigung verlängert wird, wenn das Neugeborene unmittelbar nach der Geburt während mindestens zweier Wochen im Spital bleiben muss.

Bundesrat und Ständerat schlagen vor, die Entschädigung erst nach drei Wochen Spitalaufenthalt zu verlängern.

Vier Anläufe für eine Mutterschaftsversicherung

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Es brauchte mehrere Anläufe, bis der Schweizer Souverän einer Mutterschaftsversicherung aus der Erwerbsersatzordnung zustimmte. 1984, 1987 und 1999 wurden entsprechende Vorlagen abgelehnt. Erst 2004 wurde die Vorlage angenommen. Zurzeit haben alle erwerbstätigen Mütter Anrecht auf einen bezahlten Mutterschaftsurlaub während 14 Wochen. Im Gegensatz zum Mutterschaftsurlaub gibt es (noch) keinen gesetzlich geregelten Vaterschaftsurlaub.

Bis jetzt eine Regelung ohne Maximaldauer

Der Nationalrat will jedoch, dass diese Verlängerung nur Müttern zugutekommt, die nachweislich wieder ins Erwerbsleben zurückkehren wollen. Diesen Punkt sah der Ständerat anders. Er wollte die Verlängerung allen betroffenen Frauen im Mutterschaftsurlaub zugestehen.

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Meyer: «Das kann nicht die Antwort sein»
Aus News-Clip vom 15.09.2020.
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Das Erwerbsersatzgesetz sieht bereits jetzt einen Aufschub der Entschädigung vor, wenn ein Baby länger als drei Wochen im Spital betreut werden muss. Allerdings ist während des Spitalaufenthalts des Kindes kein Erwerbsersatz für die Mutter vorgesehen. Auch die Maximaldauer des Aufschubs ist noch nicht geregelt.

SVP war dagegen

Die SVP beantragte Nichteintreten auf die Vorlage, da sie den Leistungsausbau und die Mehrkosten zulasten der Erwerbsersatzordnung ablehnt. Den betroffenen Frauen könne zugemutet werden, sich eigenverantwortlich zu organisieren, sagte Therese Schläpfer (SVP/ZH).

Schläpfer argumentierte auch mit der Coronakrise. «Wir sollten doch eher ans Sparen denken.» Viel wichtiger als Finanzhilfen sei die Nähe der Mutter zum Kind nach der Geburt.

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Aus dem Archiv: Ein deutliches Ja zum Mutterschaftsurlaub
Aus Tagesschau vom 26.09.2004.
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SRF 4 News, 19.09.2020, 12.30 Uhr;

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