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Bonuscard verrechnet Verzugszinsen auf bereits bezahlte Beträge
Aus Espresso vom 17.01.2020. Bild: Keystone
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Kreditkartenrechnung Bonuscard Irrwitziger Zins für Vertipper

Ein Bonuscard-Kunde vertippt sich beim Zahlen der Rechnung um drei Franken und kassiert dafür 74 Franken Verzugszins.

Ein Bonuscard-Kunde bezahlt seine Kreditkartenrechnung immer online. Für den Monat September schuldet er der Kreditkartenherausgeberin 4089 Franken. Doch statt einer Neun tippt er im E-Banking versehentlich eine Sechs – und bezahlt somit drei Franken zu wenig. Den Vertipper bemerkt er leider erst mit der darauffolgenden Rechnung.

Bonuscard berechnet dem Berner für die fehlenden drei Franken während zwei Monaten einen saftigen Strafzins von zwölf Prozent. Macht 74 Franken. Der langjährige Kunde ist konsterniert und beklagt sich telefonisch. «Aber ich wurde schnoddrig abgekanzelt, das sei normal», sagt er zum SRF-Konsumentenmagazin «Espresso». Auch weitere Anrufe und ein Brief an die Direktion bringen nichts: Der versprochene Rückruf des Chefs kommt nie.

Zinsen auf bereits bezahlte Beträge

Bonuscard begründet den horrenden Zins wie folgt: «Gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird auf den gesamten ausstehenden Betrag, bis zur vollständigen Bezahlung, ein Jahreszins in Rechnung gestellt.» Konkret heisst das: Bonuscard berechnet die Verzugszinsen nicht nur auf die fehlenden drei Franken, sondern auf den gesamten Rechnungsbetrag. Und zwar so lange, bis der letzte Rappen beglichen ist.

Für Anwalt Mario Roncoroni von der Berner Schuldenberatung ist diese Praxis unhaltbar: «Wir haben Regelungen im Obligationenrecht für den Fall, dass jemand im Verzug ist. Ich zahle Zinsen auf den Verzug und sicher nicht auf dem Betrag, den ich schon bezahlt habe.»

«Diese Praxis ist illegal»

Er und auch andere Experten sind der Meinung, dass diese Regelung nicht dem Gesetz entspricht, auch wenn sie in den AGB von Bonuscard und leider auch anderer Kreditkartenherausgeber stehen. «Ich bin überzeugt, dass dies illegal ist. Und wenn sich jemand wehren würde – was leider bei solch kleinen Beträgen unwahrscheinlich ist – würde man als Konsument vor einem Gericht gewinnen», sagt Mario Roncoroni.

Das heisst: Es müsste zuerst jemand klagen, um dieser stossenden Praxis einen Riegel zu schieben. Dem treuen Berner Kunden hat Bonuscard die 74 Franken stillschweigend und kommentarlos zurückbezahlt.

Postfinance ist am kundenfreundlichsten

Neben Bonuscard verrechnet auch die UBS Verzugszinsen auf dem Gesamtbetrag. Diese beiden verrechnen die Strafzinsen sogar bereits ab dem Zeitpunkt der Kartenzahlung (Transaktions-Datum), nicht erst ab Rechnungsdatum. Der Tipp von Anwalt Mario Roncoroni: Dem Kreditkartenherausgeber schriftlich mitteilen, dass man dies nicht akzeptiere und dass er auf diesen horrenden Zins verzichten soll.

Die positive Nachricht: Im Vergleich zu den Konditionen im Jahr 2014 haben immerhin Cembra Money Bank, Cornèrcard, Viseca und Swisscard ihre Regelung zu Gunsten der Konsumenten verbessert.

Die Zinsen der Kartenherausgeber

Anbieter
Sollzins auf:
SollzinssatzZins wird verrechnet ab:
BonuscardGesamtbetrag12 %
Transaktions-Datum
UBS Card Center
Gesamtbetrag12 %
Transaktions-Datum
Cembra Money Bank
offenen Restsaldo *
11.95 %
Rechnungs-Datum
Cornèrcardoffenen Restsaldo *
Max. 12 %
Transaktions-Datum
Visecaoffenen Restsaldo *9.9 - 12 %
Rechnungs-Datum
Swisscardoffenen Restsaldo *11.95 - 12 %
Rechnungs-Datum
PostfinanceRestbetrag **
9.5 %
Rechnungs-Datum

*Teilzahlende Kunden bezahlen Zins auf dem noch offenen Restsaldo. Bis zur ersten Teilzahlung gilt der Verzugszins also auf dem Gesamtbetrag.

** Teilzahlende Kunden bezahlen nur Zins auf jenem Restbetrag, der nicht bis zur offiziellen Zahlungsfrist eingegangen ist.

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