Zum Inhalt springen

Kritik an Armeeapotheke GPK kritisiert Mängel bei Maskenbeschaffung

  • Die Beschaffung von Schutzmasken in der ersten Phase der Corona-Pandemie durch die Armeeapotheke war mangelhaft.
  • Das schreibt die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats (GPK-N) in einem Bericht.
  • Die Kommission kritisiert einerseits die Qualitätskontrolle und andererseits die Transparenz bei der Maskenbeschaffung.

Gravierender als die Mängel bei der eigentlichen Maskenbeschaffung durch die Armeeapotheke sei, dass die Schweiz in Bezug auf Vorräte an Schutzmaterial ungenügend auf eine Pandemie vorbereitet gewesen sei, heisst es in dem Bericht der Kommission. Die zuständigen Stellen wie Gesundheitseinrichtungen, aber auch Privathaushalte, hatten ihre Lager nicht gefüllt wie im Pandemie-Plan vorgesehen.

Die Mängel seien vom Bundesrat erkannt, dazu liefen aktuell verschiedene Abklärungen. Die GPK-N erwarte, dass das VBS daneben auch noch grundsätzlicher prüfe, welche Rolle und Aufgaben die Armeeapotheke künftig übernehmen solle.

Qualitätskontrollen vernachlässigt

Für die GPK-N sei nur schwer nachvollziehbar, dass der Bundesrat und das VBS die Armeeapotheke mit der Beschaffung von Schutzmasken beauftragt habe, ohne dieser gleichzeitig zusätzliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen.

Nicolo Paganini, Mitte-Nationalrat und GPK-Mitglied der zuständigen Sub-Kommission, fasst zusammen: «Das hat zu einer Überforderung der Armeeapotheke geführt. Man hat die Qualitätskontrolle nicht richtig machen können. Das hat im Endergebnis dazu geführt, dass man keine Mängelrüge machen konnte.»

Die GPK-N kritisiert insbesondere auch, dass die Kontrollen der gelieferten Waren im Sommer und Herbst 2020, als sich die Pandemie-Situation entspannt hatte, nicht nachgeholt worden seien.

Mangelnde Transparenz

Das VBS und die Armeeapotheke hätten es bisher nicht geschafft, für eine genügende Transparenz hinsichtlich der Maskenbeschaffung zu sorgen und seit Längerem kursierende Vorwürfe und Fragen zu klären.

Nicolo Paganini spricht.
Legende: «Es gibt immer noch keine Transparenz über die Angebote in dieser ersten Phase», sagt GPK-Mitglied Nicolo Paganini. Keystone/Archiv

Die GPK-N geht davon aus, dass die laufenden Rechtsverfahren bezüglich Transparenz für eine Verbesserung sorgen werden. Anderseits erwartet sie, dass das VBS im Rahmen einer Aufarbeitung auch diesbezüglich Lehren ziehe und künftig transparenter kommuniziere.

Zwei Strafverfahren hängig

Box aufklappen Box zuklappen

Die Frage nach der Angemessenheit der Preise für die beschafften Masken war nicht Gegenstand der Untersuchung. In diesem Zusammenhang laufen auch zwei Strafverfahren, wie die GPK-N weiterschreibt. Die Zürcher Staatsanwaltschaft prüft, ob der Straftatbestand Wucher erfüllt ist.

Gleichzeitig hat die Bundesanwaltschaft gestützt auf Anzeigen eine Strafuntersuchung gegen Unbekannt sowie zwei namentlich angezeigte Personen aus dem VBS eröffnet. In diesem Verfahren geht es um Vorwürfe betreffend Begünstigung, Amtsmissbrauch, ungetreue Amtsführung, Anstiftung zur ungetreuen Amtsführung, Urkundenfälschung im Amt, Bestechen und sich bestechen lassen.

Die GPK-N attestiert den zuständigen Personen im VBS und speziell in der Armeeapotheke, unter schwierigen Bedingungen und hohem Druck gearbeitet und grossen Einsatz gezeigt zu haben.

Dass unter diesen Bedingungen Fehler passiert seien, sei nachvollziehbar. Klar sei auch, dass der Auftrag an die Armeeapotheke aufgrund von Versäumnissen in der Pandemievorsorge nötig geworden sei, für welche weder die Armeeapotheke noch das VBS verantwortlich seien.

Deutlich erhöhter Bedarf

Box aufklappen Box zuklappen

Der Jahresbedarf an Hygienemasken der Armee liegt bei 200'000 bis 300'000 Stück. Mit den Aufträgen vom 20. März 2020 und vom 8. April 2020 wurde von der Armeeapotheke hingegen die Beschaffung von 75 Millionen und 400 Millionen Hygienemasken gefordert. In der normalen Lage beschafft die Armeeapotheke hauptsächlich am Schweizer Markt, bei Stammlieferanten und deutlich kleinere Mengen.

Auf internationale Beschaffungen sei die Armeeapotheke gemäss den angehörten Personen nicht vorbereitet gewesen, hält die GPK-N fest. Zudem sollten die Beschaffungen «möglichst schnell» erfolgen. Normalerweise dauere eine Beschaffung solcher Mengen rund ein Jahr.

Der Bundesrat wird ersucht, bis spätestens am 18. Mai zum Bericht der GPK-N Stellung zu nehmen. Nicolo Paganini ist zuversichtlich: «Der Bundesrat ist auch selber mit der Bundeskanzlei an einer Evaluation. Ich denke schon, dass man daraus Lehren ziehen wird.» Ausserdem untersucht die GPK weitere Punkte zur Corona-Pandemie und erhofft sich Antworten aus den noch laufenden Strafverfahren.

SRF 4 News, 21.02.2022, 14 Uhr ; 

Meistgelesene Artikel