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Was mit dem Gesichtsscan passiert, ist unklar
Aus SRF 4 News aktuell vom 27.02.2024. Bild: Imago/Kasper Ravlo
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Kunden werden durchleuchtet Wirbel um Gesichtsscanning am Süssigkeiten-Automat

Auch wenn die Gesichtsdaten nicht gespeichert oder abgeglichen werden dürfen, bleibt ein mulmiges Gefühl zurück.

Worum geht es? In Kanada sorgt ein Süssigkeitenautomat für Schlagzeilen. Der Apparat des Schweizer Herstellers Invenda scannt offenbar die Gesichter der Kundinnen und Kunden, die ihn benutzen. Herausgefunden hat das ein Student der Universität, an welcher der Automat steht – und zwar durch eine Fehlermeldung, die im Bedienfeld erschien und in der es (übersetzt) hiess: «Fehler mit der Gesichtserkennungs-Anwendung».

Ist Scanning an der Tagesordnung? Das Büro des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten EDÖB schreibt auf Anfrage, ihm seien bei uns derzeit keine Verkaufsmaschinen mit Gesichtserkennung bekannt, die für Werbezwecke gebraucht werde. Hersteller Invenda gibt gegenüber SRF an, in der Schweiz seien rund 170 seiner Verkaufsautomaten im Einsatz. Die Betreiber der Automaten könnten jeweils selber entscheiden, ob sie die Gesichtserkennung aktivieren oder nicht. Wenn sie zum Einsatz komme, dann um den Automaten sofort in Verkaufsmodus zu schalten, sobald jemand vor dem Gerät steht.

Welche Arten gibt es? Gesichtserkennung ist nicht gleich Gesichtserfassung. Bei ersterer wird ein fotografiertes Gesicht mit Bildern in einer Datenbank abgeglichen, mit dem Ziel, dem Gesicht einen Namen zuzuordnen. Bei der reinen Gesichtserfassung («Scanning») bleiben die erfassen Gesichter dagegen anonym. «Das Bild dient dann nicht dazu, um eine Person namentlich zu identifizieren, sondern bloss um zu erkennen, ob es sich beispielsweise um einen Mann oder eine Frau handelt», so SRF-Digital-Redaktor Jürg Tschirren. Invenda gibt an, mit seinen Automaten keine Nutzerdaten oder Fotos zu sammeln, sodass eine individuelle Identifizierung nicht möglich sei.

Was ist mit Datenschutz? Invenda, Hersteller des fraglichen Apparats in Kanada, beteuert, dass ihre Maschine alle Anforderungen der europäischen Datenschutz-Grundverordnung erfülle. Diese gilt als besonders streng. Auch das Schweizer Bundesgesetz über den Datenschutz kategorisiert Gesichtsdaten (zusammen mit anderen biometrischen Daten) als besonders schützenswert. Entsprechend sorgfältig muss mit ihnen umgegangen werden. Allerdings haben biometrische Daten nur dann diesen Status, wenn sie eine Person eindeutig identifizieren helfen. Glaubt man Invenda, ist das bei seinen Verkaufsautomaten nicht der Fall. Von aussen sei aber kaum abzuschätzen, was die Maschine alles mit den erfassten Gesichtsdaten macht, sagt dazu Tschirren.

Warum überhaupt Gesichtserfassung? Ein mit Kameras und entsprechender Software ausgerüsteter Süssigkeitenautomat kann erkennen, dass jemand vor ihm steht und gleich in den Verkaufsmodus wechseln. Der Automat erhält so auch Angaben, wer in etwa vor ihm steht: ob es ein Mann ist oder eine Frau, jemand junges oder jemand altes. Die Hersteller solcher Geräte versprechen, damit die Kundenbedürfnisse genauer zu erkennen. Sieht der Automat einen Mann, zeigt er auf seinem grossen Bildschirm Produkte an, die besonders oft von Männern gekauft werden. Ist es eine Jugendliche, dann sieht sie zum Beispiel Getränke, die vor allem bei der jungen Kundschaft beliebt sind.

SRF 4 News, 29.2.2024, 12:49 Uhr;

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