Die Geschäftsprüfungskommissionen von National- und Ständerat (GPK) untersuchen, wie der Bundesrat und die Verwaltung die Coronakrise gemanagt haben. Damit wollen sie dazu beitragen, die demokratische Verantwortlichkeit der Behörden zu stärken und Lehren für die Bewältigung künftiger Krisen zu ziehen.
Details werden erst noch ausgearbeitet
Den Entscheid zu einer Untersuchung fällte die parlamentarische Oberaufsicht bereits vergangene Woche, wie es in einer Mitteilung heisst. Die Details der Untersuchung würden nun von den Subkommissionen ausgearbeitet. Diese wollen teilweise schon vor der Sommerpause erste Abklärungen vornehmen.
Wieso hatte es zu wenig Gesichtsmasken?
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Wie die Präsidentin der GPK des Ständerats, Maya Graf, gegenüber SRF ausführte, sollen unter anderem folgende Fragen untersucht werden: Wie gut waren die Behörden generell auf die Coronapandemie vorbereitet? Wieso waren zu Beginn der Pandemie so wenige Masken verfügbar? War die Teilmobilmachung der Armee gerechtfertigt? War die Verfügung eines Kundgebungsverbots angemessen?
Aus Sicht der GPK sind Bundesrat und Verwaltung weiterhin auch selber in der Verantwortung: Sie müssten ihre Massnahmen rückwirkend selbst kritisch hinterfragen und evaluieren. Einen entsprechenden Beschluss hat der Bundesrat denn auch bereits an seiner Sitzung von vergangener Woche gefällt.
Als Ergebnis der GPK-Untersuchung wird ein Bericht zuhanden des Bundesrats erstellt. Die Regierung wird dazu Stellung nehmen und allenfalls Verbesserungsvorschläge weiterverfolgen oder ablehnen.
Parlament war wochenlang ausgeschaltet
Die Landesregierung hatte am 16. März eine ausserordentliche Lage gemäss Artikel 7 des Epidemiengesetzes ausgerufen. Auf dieser Grundlage erliess er verschiedene befristete Verordnungen zur Bewältigung der Coronakrise. Zu den meisten Entscheiden des Bundesrats konnte sich das Parlament erst im Nachhinein äussern.
Das sagt SRF-Inlandredaktor Tobias Gasser:
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Laut der Präsidentin der ständerätlichen GPK, Maya Graf, ist die Untersuchung explizit nicht ein Zeichen des Misstrauens gegenüber dem Bundesrat. Allerdings gehört das Misstrauen zwischen Parlament, Regierung und Justiz zu unserem politischen System einer Demokratie mit Gewaltenteilung. Deshalb ist es durchaus sinnvoll, dass die beiden GPK jetzt eine Untersuchung starten. Schliesslich besteht ihre Aufgabe grundsätzlich darin, im Namen des Parlaments die Arbeit der Landesregierung zu kontrollieren. Es wäre eher eine Überraschung gewesen, wenn die beiden GPK nicht tätig geworden wären.
Rendez-vous vom 26.5.2020, 12.30 Uhr
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sda/srf/snep; blac
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