Richterinnen und Richter am Bundesgericht dürfen keine sogenannte «dauernde Lebensgemeinschaft» pflegen. Ob die durch die «Weltwoche» publik gewordene Liebesaffäre zwischen einem Bundesrichter und einer Bundesrichterin dies erfüllte, ist umstritten und soll mithilfe einer externen Untersuchung geklärt werden.
«Nachher müssen wir uns auch rechtlich Gedanken machen», sagt Ständerat Andrea Caroni, wann eine Beziehung erreicht sei, die gegen das Bundesgerichtsgesetz verstosse. «Manche sagen, erst wenn man fünf Jahre zusammen ist oder wenn man Kinder hat, andere sagen, nein, schon sehr schnell.» Caroni will sich aber nicht festlegen, ob es dafür eine Gesetzesänderung braucht.
Klar ist für ihn zudem, dass die Politik auch beim Bundesgericht hinschauen müsse: «Was hat die Gerichtsleitung gewusst, was hat sie gemacht?» Dieser Frage werde sich die Geschäftsprüfungskommission – der Caroni nicht angehört – jetzt wohl annehmen. Die Forderung von alt Bundesgerichtspräsident Ulrich Meyer, die Verwaltungskommission des Bundesgerichts müsse zurücktreten, findet Caroni verfrüht. Meyer hatte in der Aargauer Zeitung argumentiert, das Führungsgremium habe die Pflicht, zu wissen, was Sache sei. Wenn es das nicht tue, müsse es wegen Grobfahrlässigkeit abdanken.
Hürde für Nichtwiederwahl ist hoch
Wenig überrascht zeigt sich Caroni, dass mit dem ehemaligen guatemaltekischen Polizeichef Erwin Sperisen eine erste Person eine Revision eines Gerichtsurteils verlangt, weil die betroffene Bundesrichterin an einem Urteil mitgewirkt habe, das ihn betreffe. «Ob das jetzt rechtlich standhält für eine Revision, muss am Schluss wieder das Bundesgericht entscheiden», sagt Caroni.
Bereits jetzt ist für ihn klar, dass es eine Disziplinaraufsicht für die eidgenössischen Gerichte brauche. Arbeiten dazu sind im Parlament im Gange. «Heute kann ein Richter eigentlich machen, was er will, und niemand kann wirklich etwas dagegen tun.»
Möglich ist jedoch eine Nichtwiederwahl – die Hürde sei aber recht hoch, so Caroni. Die Wahl der Bundesrichter ist für den Herbst geplant. «Wir müssen uns dann fragen, ob jemand eine schwere Amtspflichtverletzung begangen hat.» Ob der betroffene Richter und die betroffene Richterin wieder antreten, ist noch nicht bekannt.