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Lobbying
Aus HeuteMorgen vom 10.09.2019.
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Lobbyismus im Bundeshaus «Die Zutrittsregelung ist ein Tropfen auf den heissen Stein»

Es braucht klarere Regeln für Lobbyisten, die Zugang zum Bundeshaus haben. Der Ständerat stimmte einem entsprechenden Gesetzesentwurf deutlich mit 29 zu neun Stimmen zu. Nun ist wieder der Nationalrat am Zug. Die Vorlage will, dass sich Lobbyisten künftig für den Zutritt ins Bundeshaus akkreditieren lassen und Auskunft über Auftraggeber und Aufträge geben müssen. Zurzeit reicht ein Zutrittsbadge, den Lobbyisten von Parlamentsmitgliedern erhalten. Für Martin Hilti von Transparency Internaitonal Schweiz gehen die möglichen Änderungen viel zu wenig weit.

Martin Hilti

Martin Hilti

Geschäftsführer Transparency International Schweiz

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Der Berner Rechtsanwalt Martin Hilti amtet als Geschäftsführer von Transparency International Schweiz.

SRF News: Sind Sie mit dem Entscheid des Ständerats zufrieden?

Martin Hilti: Es ist ein kleiner Schritt in die richtige Richtung. Letztlich brauchen wir aber viel mehr. Der Ständeratsvorschlag basiert weiterhin auf dem System des «Göttibadges». Wir bräuchten aber ein Akkreditierungssystem nach objektiven Kriterien und eine Aufsicht, welche die Einhaltung der Regeln prüft und im Verletzungsfall Sanktionen aussprechen kann.

Für wie wichtig halten Sie die Vorlage?

Das einflussreiche und gefährliche Lobbying findet andernorts statt. Entsprechend gibt es wichtigere Bereiche, die zu regeln wären.

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Lobbying im Bundeshaus: Es fehlt an Transparenz
aus Tagesgespräch vom 28.02.2019. Bild: SRF UND ZVG.
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Welche Bereiche?

Wir müssen letztlich den legislativen Fussabdruck kennen, müssen Transparenz darüber haben, wer, wann, bei wem und inwieweit Einfluss auf ein Gesetzgebungsprojekt genommen hat.

Nicht selten kassieren die Parlamentarier lukrative Entschädigungen für diese Mandate.

Zudem brauchen wir mehr Transparenz über die Interessenbindungen der Parlamentarier und der weiteren Lobbyisten. Bei den Parlamentariern müssen wir insbesondere ihre Nebenmandate und Entschädigungen kennen, die damit verbunden sind.

Die Gesetzesvorlage geht also zu wenig weit?

Die Zutrittsregelung zum Bundeshaus ist letztlich ein Tropfen auf den heissen Stein. Wir brauchen Regeln für den Umgang mit den Sonderinteressen, die im Rahmen eines Gesetzgebungsprojekts berücksichtigt werden und einfliessen. Am Beispiel der Parlamentskommissionen heisst das, dass die Parlamentarier über die Anhäufungen ihrer Nebenmandate selber zu den wichtigsten Lobbyisten geworden sind.

Viele Parlamentarier sind also selbst Lobbyisten?

Wir haben im Parlament bei den Parlamentariern über 2000 Sonderinteressen vertreten. Nicht selten kassieren die Parlamentarier lukrative Entschädigungen für diese Mandate. Je höher die Entschädigung ist, umso mehr besteht eine Abhängigkeit und diese muss man kennen.

Gibt es bei der jetzigen Vorlage nicht zu viel bürokratischen Aufwand?

Im Falle des Zugriffs von Lobbyisten zum Bundeshaus geht es schlicht und einfach darum, die Mandate zu erfassen und in einem öffentlich zugänglichen Register zu prüfen, ob die Angaben korrekt gemacht werden. Das ist keine Hexerei. Beim legislativen Fussabdruck geht es nicht um einen Kaffee mit Herrn X oder Frau Y. Es geht darum, dass man die wesentlichen Einflussnahmen kennt.

Die Lobbyisten mit Zutritt vertreten Wirtschafts- und Industrieinteressen, Gewerkschaftsinteressen, Bauerninteressen, Umweltschutzinteressen oder Fraueninteressen. Gehört Lobbying nicht zum demokratischen Meinungsbildungsprozess?

Absolut. Lobbying wird aber dann gefährlich, wenn die demokratischen Entscheidfindungsgefässe unterlaufen werden und damit das nicht passieren kann, brauchen wir verbindliche Regeln.

Das Gespräch führte Barbara Büttner.

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