Zum Inhalt springen

Lohnungleichheit Bilanz nach fünf Jahren Gleichstellungsgesetz

Seit fünf Jahren müssen Unternehmen Lohnanalysen durchführen. Linke und Gewerkschaften fordern schärfere Regeln.

Darum geht es: Am 1. Juli 2020 ist das revidierte Gleichstellungsgesetz in Kraft getreten. Es verlangt unter anderem, dass Unternehmen ab 100 Mitarbeitenden eine Lohnanalyse durchführen müssen. Sie soll zeigen, ob es ungerechtfertigte Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern gibt. Anlässlich des Jubiläums hat der Dachverband der Arbeitnehmenden Travailsuisse zusammen mit Politikerinnen auf dem Bahnhofplatz in Bern eine Aktion durchgeführt und kritisiert, dass die jetzige Gesetzgebung zu lasch sei.

So argumentieren die Kritikerinnen: SP, Grüne und GLP sowie Gewerkschaften und Frauenorganisationen kritisieren das revidierte Gleichstellungsgesetz seit seiner Ausarbeitung als zahnlosen Papiertiger. Die Unternehmen würden die Lohnanalysen nicht oder unzureichend durchführen, sagen sie. Sie beziehen sich auf einen Zwischenbericht des Bundes, der im März erschienen ist und zum Schluss kam, dass mehr als die Hälfte der Unternehmen die Lohnanalysen nicht korrekt durchgeführt hat.

Mehrere Frauen stehen mit Plakaten auf dem Bahnhofplatz in Bern
Legende: Vertreterinnen von Travailsuisse, Gewerkschaften sowie Politikerinnen von SP, Grünen und GLP haben auf dem Bahnhofplatz in Bern ein schärferes Gleichstellungsgesetz gefordert. SRF

Das sind ihre Forderungen: Konkret fordern die Gewerkschafterinnen und Politikerinnen, dass Unternehmen künftig mit Sanktionen belegt werden können, wenn sie die Gesetzgebung nicht einhalten und die Lohnanalysen nicht oder unzureichend durchführen. Entsprechende Forderungen haben im Parlament bisher keine Mehrheit gefunden. Die Kritikerinnen des derzeitigen Gleichstellungsgesetzes fordern zudem, dass mehr Unternehmen solche Lohnanalysen durchführen sollen – statt Unternehmen ab 100 Mitarbeitenden sollen alle Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden dazu verpflichtet werden. Zudem soll die sogenannte «Sunset-Klausel» aufgehoben werden, gemäss der die Unternehmen ab Mitte 2032 keine Lohnanalysen mehr durchführen müssen.

Das sagt der Arbeitgeberverband: Von Seiten des Arbeitgeberverbands heisst es, dass die Bilanz nicht so schlecht sei, wie sie dargestellt werde. Zum Zwischenbericht des Bundes sagt Daniella Lützelschwab, Leiterin Arbeitsmarkt beim Arbeitgeberverband: «81 Prozent haben die Analyse gemacht, fast 100 Prozent haben sie bestanden.» Lediglich die anschliessende Information der Mitarbeitenden sei teils vergessen gegangen, was bedauerlich sei. Jedoch würden Unternehmen in der Öffentlichkeit pauschal schlechter dargestellt, als die eigentliche betriebliche Situation sei. Gewerkschaften stützten sich bei der Diskussion auf Statistiken, die nicht aussagekräftig seien. So würden die Unterschiede bei einzelnen Unternehmen oft deutlich geringer ausfallen als bei branchenübergreifenden Statistiken.

So geht es weiter: Nach dem Zwischenbericht, der im März erschienen ist, will der Bundesrat demnächst ausführlicher evaluieren, ob die Pflicht zur Lohnanalyse Wirkung zeigt und zu mehr Lohngleichheit beiträgt. Der Bericht soll Ende 2027 erscheinen. Die Evaluation soll zeigen, ob zusätzliche Massnahmen nötig sind.

Rendez-vous, 30.06.2025, 12:30 Uhr; noes

Meistgelesene Artikel