Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat Anpassungen der Pelzdeklarationsverordnung in die Vernehmlassung gegeben.
Laien ist oft nicht klar, ob sie Kunstpelz oder Echtpelz vor sich haben.
Künftig soll deshalb bei echtem Pelz die Deklaration «Echtpelz» gut sichtbar und leicht leserlich angebracht werden müssen.
Das EDI schlägt sowohl bei der Deklaration der Gewinnungsart als auch der Herkunft des Fells Änderungen vor:
Vorgeschlagene Änderungen
Angabe
Änderung
Grund
«Herkunft unbekannt»
Diese Bezeichnung soll neu eingeführt werden.
Da auf Pelzauktionen von Einkaufenden offenbar nicht konsequent verlässliche Informationen über die Herkunft und Gewinnungsart der Pelze und Pelzprodukte weitergeben würden und die Verkaufsstellen die Angaben für die Etikettierung nicht erhalten könnten, soll diese neue Kategorie eingeführt werden.
«Käfighaltung mit Naturböden»
Diese Deklaration soll gestrichen werden.
In der Praxis würden die Tiere aus hygienischen und ökonomischen Gründen nicht in Käfigen mit Naturböden gehalten. Deshalb wird diese Deklaration gestrichen.
«Rudelhaltung» und «Herdenhaltung»
Neu soll nur von «Gruppenhaltung» die Rede sein.
Tiere, die für die Verwendung in der Pelzindustrie bestimmt seien, würden praktisch nicht in Herden oder Rudeln gehalten. Beide Begriffe sollen daher gestrichen werden.
Bei Kaninchen: «Käfighaltung mit Gitterböden» und «Gruppenhaltung» (stets ohne Gitterböden)
Künftig sollen nur diese zwei Deklarationen möglich sein.
Achtung: Diese beiden Begriffe seien für die Haltung von Kaninchen nicht immer zutreffend. Für sie sollen weitere Deklarationsmöglichkeiten geschaffen werden.
Kann die Gewinnungsart wegen mangelnder Informationen nicht präzise definiert werden, soll deklariert werden müssen, dass das Fell aus allen vier möglichen Gewinnungsarten stammen kann: Fallenjagd, Jagd ohne Fallen, Gruppenhaltung oder Käfighaltung mit Gitterböden.
Die vorgeschlagenen Anpassungen sind das Resultat des Berichts zur Pelzdeklarationspflicht, der vom Bundesrat im vergangenen Jahr veröffentlicht worden ist. Die Pelzdeklarationsverordnung ist seit 2013 in Kraft. Die Schweiz ist das einzige Land in Europa, das eine solche Gesetzgebung kennt. Die Vernehmlassung dauert bis Mitte Mai 2019.
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