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Motion im Ständerat angenommen Temu und Co. mehr regulieren? Konsumentenschutz hält nichts davon

Der Ständerat will, dass ausländische Onlinehändler Waren klarer kennzeichnen, weil sie gegen hiesiges Recht verstossen.

Das ist passiert: Der Ständerat hat einstimmig einen Vorstoss angenommen, der ausländische Onlinehändler wie Temu oder Shein mehr in die Pflicht nehmen soll. Es geht darum, dass sie ihre Waren klarer kennzeichnen müssen. Für Käuferinnen und Käufer soll ersichtlich sein, wenn ein Produkt in der Schweiz selbst nicht verkauft werden dürfte.

Die Begründung: Die Motion stammt vom St. Galler Mitte-Ständerat Benedikt Würth. Er argumentierte in der kleinen Kammer, Produkttests zeigten immer wieder, dass über die Handelsplattformen Produkte in die Schweiz gelangten, die den Schweizer Vorschriften zu Produktsicherheit, Umwelt- und Markenschutz nicht entsprächen. Für Konsumentinnen und Konsumenten sei dies aber oft nicht zu erkennen, fügte der Ständerat an. Bei Nichteinhaltung der Transparenzregeln brauche es Bussen und im Extremfall auch die Sperrung von Websites, forderte Würth im Rat.

Bundesrat dagegen: Die Landesregierung wandte ohne Erfolg ein, ausländische Onlineshops müssten schon heute Schweizer Standards erfüllen, wenn sie Produkte hierzulande anböten. Eine Kennzeichnungspflicht laufe diesem Grundsatz zuwider. Einige Behörden veröffentlichten zudem schon heute Listen von Produkten, die in der Schweiz verboten seien. Das eigentliche Problem sei die konkrete Durchsetzung der Schweizer Regelungen.

App-Symbole von Temu und Shein auf einem Smartphone-Bildschirm.
Legende: Geht es nach dem Ständerat, so sollen unter anderem Temu und Shein ihre Waren klarer kennzeichnen. Als Nächstes befindet der Nationalrat über den Vorstoss von Benedikt Würth. EPA / HANNIBAL HANSCHKE

Das sagt der Konsumentenschutz: Für Konsumentenschützerin Sara Stalder ist die Motion nicht notwendig. «Gesetze gibt es genug. Es ist ganz klar geregelt, was man in der Schweiz verkaufen darf und was nicht.» Was hingegen ausgebaut werden müsse, seien die Kontrollen. «Der Vollzug ist zu schwach. Die Kontrolle unterliegt den Kantonen, doch diese haben in den letzten Jahren die Kontrollstellen massiv abgebaut.» Konsumentinnen und Konsumenten sollten davon ausgehen dürfen, dass die Sachen, die sie kaufen, sicher seien – das gelte auch für Produkte aus der Schweiz.

Das sagt der Handelsverband: Geschäftsführer Bernhard Egger sagt: «Die Motion hilft insofern, als dass der Konsument sieht: Achtung, dieses Produkt entspricht nicht den Schweizer Gesetzgebungen.» Aus Sicht des Handelsverbands sei es notwendig, dass die Onlinehändler die Schweizer Gesetzgebung achteten und die Verantwortung übernähmen. «Es kann nicht sein, dass ausländische Plattformen in der Schweiz nicht gesetzeskonforme Produkte anbieten.»

So geht es weiter: Als Nächstes muss der Nationalrat über den Vorstoss von Benedikt Würth befinden. Stimmt dieser ebenfalls zu, wird der Bundesrat beauftragt, einen Gesetzesentwurf auszuarbeiten und dem Parlament vorzulegen. Lehnt der Nationalrat die Motion ab, so wäre der Vorstoss vom Tisch.

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Rendez-vous, 3.3.2026, 12:30 Uhr ; 

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