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Keine Bananen mehr: Berner Regierung passt Spesenreglement an
Aus Regionaljournal Bern Freiburg Wallis vom 28.08.2024. Bild: Keystone/Peter Klaunzer
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Nach «Bananengate» Berner Regierung darf keine Minibeträge mehr als Spesen abrechnen

Spesenabrechnungen der Berner Regierung mit Kleinstbeträgen sorgten Anfang Jahr für Empörung. Per 2025 ändern sich die Regeln.

Eine Banane für 20 Rappen, ein Bio-Mehrkornbrötli für 95 Rappen oder ein Parkticket für 20 Franken: Diese Minibeträge in der Spesenrechnung verschiedener Berner Regierungsräte sorgten Anfang Jahr für Schlagzeilen und Kopfschütteln.

Spesenabrechnung
Legende: Die Diskussion um Kleinspesen im Berner Regierungsrat ins Rollen gebracht hat die SRF-Sendung «Kassensturz». Die Redaktion hatte sich aufgrund des Öffentlichkeitsprinzips Einsicht in die Spesenabrechnungen der Berner Regierungsmitglieder erstritten. SRF

Nun hat die Regierung ihr Spesenreglement angepasst: Künftig gilt eine Untergrenze von 50 Franken. Die Staatskanzlei bestätigt einen Bericht der Tamedia-Zeitungen.

«Falsches Bild»

Rückblick: Anfang Jahr hat die SRF-Sendung «Kassensturz» die Abrechnung von Kleinauslagen von Berner Regierungsräten publik gemacht. Darin wurden teils Kleinstbeträge abgerechnet, trotz eines Jahreslohnes von knapp 280'000 Franken und einer Spesenpauschale von 8000 Franken pro Jahr. «Frechheit», «peinlich», «beschämend» – so die Reaktionen damals im Kanton Bern.

Die Berner Regierung äusserte sich nicht offiziell zum «Bananengate»; Interviewanfragen zu den Vorwürfen wurden abgelehnt. Nur Sicherheitsdirektor Philippe Müller wehrte sich auf der Plattform X. Es gebe lediglich zwei Brezeln und eine Banane, die falsch verbucht worden seien. Es sei ein «falsches Bild», welches der Kassensturz zeichne.

Künftig mindestens 50 Franken

Dennoch gab die Berner Regierung den Auftrag, die Regeln der Spesenabrechnung anzupassen. Dies ist nun geschehen: Pausebrötli, Parkgebühren oder geschäftliche Mittagessen unter 50 Franken können ab Anfang 2025 nicht mehr abgerechnet werden.

«Damit soll verhindert werden, dass zusätzlich zu den Pauschalentschädigungen Kleinauslagen als Einzelfallentschädigung abgerechnet werden», heisst es in den Unterlagen des Kantons. Denn Auslagen bis zu 50 Franken seien bereits durch die Pauschalentschädigung abgegolten.

Regionaljournal Bern Freiburg Wallis, 28.8.2024, 12:03 Uhr ; 

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