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Quarantänen-Wirrwarr
Aus 10 vor 10 vom 01.10.2020.
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Nach Corona-Fall an Hochzeit Urner müssen in Quarantäne – Zürcher nicht

  • Nach einer Hochzeit im Kanton Uri müssen über 100 Personen in Quarantäne. Dies, weil ein Gast danach positiv auf Corona getestet wurde.
  • An der Feier nahmen auch Gäste aus dem Kanton Zürich teil, für diese gibt es jedoch keine Einschränkungen.
  • «Das genaue Vorgehen beim Contact Tracing ist Sache der Kantone», sagt der Sprecher der Gesundheitsdirektorenkonferenz.

Über 100 Personen feierten am Samstag eine Hochzeit im urnerischen Schattdorf. Beim Apéro nahm auch eine Person teil, die mittlerweile positiv auf Corona getestet wurde. Fast alle Gäste mussten deshalb in Quarantäne – egal ob sie aus dem Kanton Uri stammen oder aus anderen Kantonen wie Luzern oder St. Gallen anreisten. Es gibt aber eine Ausnahme.

Quarantäne gilt für Zürcher nicht

Im Kanton Uri hat der Kantonsarzt reagiert und für sämtliche der 77 Urner Gäste eine zehntägige Quarantäne angeordnet. «Es gab am Hochzeitsapéro eine sehr grosse Durchmischung. Man konnte nicht mehr nachvollziehen, wer mit wem Kontakt hatte. Deshalb mussten alle in Quarantäne», erklärt Adrian Zurfluh, Informationsbeauftragter des Kantons Uri.

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Adrian Zurfluh, Staatskanzlei Uri: «Bei dem Apéro gab es eine grosse Durchmischung»
Aus News-Clip vom 01.10.2020.
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Anders sieht dies die Kantonsärztin in Zürich. Die drei Zürcher Hochzeitsgäste müssen nicht in Quarantäne. Sie konnten anscheinend glaubhaft darlegen, dass sie keinen engen Kontakt zur infizierten Person hatten. Dies, obwohl es sich zumindest bei zwei der Personen um nahe Angehörige des Brautpaares handelt.

Bund gibt nur Empfehlungen ab

Das Vorgehen anderer Kantone mag Andreas Zurfluh nicht beurteilen. Das Vorgehen seines Kantons sei jedoch nicht falsch: «Wir sind nicht speziell streng. Wir setzen die Vorgaben des Bundes um. Wir sind konsequent und das zahlt sich aus.»

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Tobias Bär, Mediensprecher GDK: «Laut Bund sollen nur enge Kontaktpersonen in Quarantäne»
Aus News-Clip vom 01.10.2020.
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Dass die Kantone mit demselben Ereignis anders umgehen, sei durchaus legitim, sagt Tobias Bär, Kommunikationsverantwortlicher der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektoren (GDK). «Es gelten die Empfehlungen des Bundes. Das genaue Vorgehen beim Contact Tracing ist aber Sache der Kantone.» Und so müssen die Urner Gäste zu Hause bleiben, während die Zürcher auf die Strasse dürfen. Föderalismus machts möglich.

10vor10, 01.10.2020, 21:50 Uhr;

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