Nach der Corona-Pandemie wurde die Forderung laut, die Schweiz müsse ihre Fähigkeit verbessern, mögliche Krisen vorauszusehen und zu bewältigen. So forderten etwa die Kantone einen permanenten Krisenstab beim Bund, der rund um die Uhr koordinieren kann.
Kritik kam auch aus der Wissenschaft: Sie und ihre Erkenntnisse seien zu wenig in die Überlegungen zur Pandemie einbezogen worden, hiess es.
Drei Krisenstäbe sollen's richten
Die Kritik und die Lehren aus der Pandemie bilden nun die Basis für die Pläne des Bundesrats für eine neue Krisenorganisation. Geht es nach dem Willen der Landesregierung, sollen insgesamt drei Krisenstäbe die Schweiz flexibel genug machen, um auf künftige Notlagen zu reagieren:
- Politisch-strategischer Krisenstab: Er koordiniert und erarbeitet die Grundlagen für Bundesratsentscheide. Ihm sollen die Generalsekretärinnen der Departemente, die beiden Vizekanzler, Vertreter der Eidgenössischen Finanzverwaltung, des Bundesamts für Justiz sowie des Staatssekretariats für Wirtschaft angehören.
- Operativer Krisenstab: Er koordiniert Massnahmen, um dem politisch-strategischen Krisenstab entscheidungsrelevante Informationen zu liefern und Aktionen umzusetzen. Er soll auch Kantone, Wissenschaft und weitere relevante Stellen einbeziehen.
- Permanenter Kernstab: Damit wird ein Wunsch der Kantone aufgenommen. Dreh- und Angelpunkt ist hier die Nationale Alarmzentrale (NAZ) und deren Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Auch Vertreter und Vertreterinnen der Bundeskanzlei sollen dazu gehören.
«Mit dieser Neu-Ausrichtung richten wir uns auf viele Fälle aus», sagt Hans Guggisberg, der die Geschäftsstelle Bundesstab Bevölkerungsschutz beim zuständigen Bundesamt leitet. So seien die Kantone «zwingend» einzubinden.
Verhaltene Reaktion bei den Kantonen
Die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) äussert sich in einer ersten Reaktion auf die Pläne des Bundesrats zum Einbezug der Kantone eher zurückhaltend. «Auf den ersten Blick besteht noch eine starke Unverbindlichkeit», sagt KdK-Präsident Markus Dieth. Man werde die Vorschläge nun vertieft prüfen und zuhanden des Bundesrats Stellung nehmen.
Dazu haben die Kantone und andere interessierte Kreise bis Anfang September Zeit. Bis dann läuft die Vernehmlassungsfrist zur Verordnung über die Krisenorganisation der Bundesverwaltung (KOBV).