Der Bundesrat sicherte die CS-Übernahme durch die UBS im Frühling 2023 mit hohen Bundesgarantien ab. Für Kontroversen sorgten insbesondere zwei Garantien: 100 Milliarden für die Nationalbank, um der UBS Liquidität zu garantierten, und 9 Milliarden für die UBS – vorsorglich bei Verlusten durch übernommene Risiko-Papiere der CS.
Die Finanzdelegation FinDel des Parlaments hatte vorgängig beide Notkredite genehmigt. SP-Ständerätin Eva Herzog erklärte damals als Mitglied: «Die FinDel hat den Verpflichtungskrediten zugestimmt und der Bundesrat hat die Berechtigung, auch die entsprechenden Garantien zu sprechen. Die Kredite sind verpflichtet. Sie sind Teil der Vereinbarung zur Übernahme der CS durch die UBS.»
Nationalrat lehnte Notkredite ab
So zu lesen auch in der Aktennotiz der Finanzkommissionen an das Parlament, das sich einen Monat später zur ausserordentlichen Session traf. Doch der Nationalrat sagte nach intensiven Diskussionen Nein zu den beiden Notkrediten.
In der Folge entspann sich eine Kontroverse darum, was das Nein speziell für die 9-Milliarden-Garantie bedeutet, da dieser Vertrag damals noch nicht vorlag.
Eine Nicht-Genehmigung, heisst es in der Notiz weiter, bleibt ohne rechtliche Folgen. Gemäss Finanzdelegation wäre ein Nein als Rüge an Bundesrat und FinDel zu verstehen.
Keller-Sutter: «Nein hat keine Konsequenzen»
Auch Finanzministerin Karin Keller-Sutter äusserte sich damals so: «Man muss diesen Kredit zwar dem Parlament unterbreiten, aber er wurde durch die Finanzdelegation schon verpflichtet. Deshalb hat ein Nein des Parlaments keine Konsequenzen. Das ist die Auslegung des Parlaments selbst. Die Finanzkommission beider Räte haben das im Vorfeld der Beratung so mitgeteilt.»
Der Notrechts-Bericht stützt nun diese Haltung. Vereinfacht hält er fest: Dritte müssten sich auf den Bundesrat verlassen können. Die Glaubwürdigkeit des Bundesrates in Notlagen würde völlig untergraben, wenn ein nachträglicher Parlamentsentscheid diesen infrage stellen könnte. Stellvertretend für das Parlament werde ja die FinDel in den Entscheid einbezogen.
Der Bericht hält aber auch fest, die Gesetzgebung zu den Notkrediten sei sehr knapp und nicht eindeutig formuliert.
FinDel-Präsident will Bundesratsentscheide nicht einschränken
Ständerat Peter Hegglin (Mitte) präsidiert heute die sechsköpfige Finanzdelegation FinDel.
Er sagt: «Dass man jetzt versucht, präzise zu formulieren, kann ich verstehen. Ich erwarte aber, dass man es wirklich vertieft prüft, denn Krisen haben es ja in sich, dass sie eben unberechenbar sind. Und dann muss natürlich ein neues Gesetz der neuen Bestimmungen die Möglichkeit offenlassen, dass man eben schnell und zielgerichtet reagieren kann.»
So verweist Finanzpolitiker Hegglin auf den Handlungsspielraum: Entscheide zu Notkrediten und die Kompetenzen des Bundesrates in einer Notlage dürfen durch das Parlament nicht infrage gestellt oder beschränkt werden.
Wie und mit welchen Folgen also das Parlament künftig in Entscheide zu dringlichen Finanzentscheiden einbezogen wird, hat nun das Finanzdepartement bis Ende 2025 zu klären. Es schreibt auf Anfrage, die Arbeiten hätten noch nicht begonnen.