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Nach Obergerichts-Entscheid Staatsanwaltschaft will Brian erneut ins Gefängnis bringen

  • Die Zürcher Staatsanwaltschaft will die Entlassung des bekanntesten Häftlings der Schweiz nicht akzeptieren.
  • Brian soll wegen eines neuen Verfahrens von der Sicherheitshaft direkt in Untersuchungshaft versetzt werden.
  • Die Anwälte des 27-Jährigen zeigten sich an einer Medienkonferenz erschüttert über die jüngste Entwicklung im Falle ihres Mandanten und sprachen von einem «inakzeptablen Vorgehen».

Die Zürcher Staatsanwaltschaft teilte mit, dass sie nicht gegen die am Dienstag bekannt gewordene Verfügung des Obergerichts zu Brians Entlassung aus der Sicherheitshaft vorgehe. Stattdessen beantragt sie Untersuchungshaft wegen eines hängigen Verfahrens, in welchem Brian 33 Delikte zur Last gelegt werden, die er zwischen November 2018 und Juni 2022 begangen haben soll.

Es gehe dabei um einen Fall von versuchter schwerer Körperverletzung, mehrfache Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, mehrfache Sachbeschädigung, mehrfache Drohung und einfache Körperverletzung. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft besteht Wiederholungsgefahr.

Anwälte enttäuscht

Die Anwälte des 27-Jährigen zeigten sich an einer kurzfristig einberufenen Medienkonferenz erschüttert über die jüngste Entwicklung im Falle ihres Mandanten. Das Vorgehen der Staatsanwaltschaft vereitle die für Montag geplante Entlassung Brians aus dem Gefängnis.

Laut Brians Anwälten betreffen die Vorfälle ausschliesslich die Zeit, in der er in Einzelhaft sass. «Brian wehrte sich gegen diese unzulässige Form der Isolationshaft, er befand sich in einer Notstandssituation», sagte Rechtsanwalt Thomas Häusermann. Sowohl der UNO-Sonderberichterstatter für Folter, Nils Melzer, als auch die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter kritisierten die Haftbedingungen von Brian zu dieser Zeit. «Brian hat sich aufgelehnt gegen diese unmenschlichen Haftbedingungen. Und dafür soll er nun in Untersuchungshaft», sagte Häusermann.

Obergericht Zürich will Sicherheitshaft aufheben

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Das Obergericht Zürich hatte am Dienstag mitgeteilt, dass die Sicherheitshaft von Brian nicht verhältnismässig sei und eine Überhaft drohe. Deshalb hat das Obergericht die Aufhebung der Sicherheitshaft bekannt gegeben. Die zuletzt vom Bezirksgericht Dielsdorf verhängte Freiheitsstrafe sei mit der aktuellen Sicherheitshaft nämlich bereits vollständig abgesessen. Der Entscheid des Obergerichts über die Entlassung von Brian ist noch nicht rechtskräftig und kann an das Bundesgericht weitergezogen werden.

Der Betroffene selber habe gefasst, aber enttäuscht auf die Nachricht reagiert. Brian habe am Telefon gesagt, dass er sicher sei, dass das Recht eines Tages auf seiner Seite sein werde.

Dessen Anwälte wollen Rechtsmittel gegen die erneute Untersuchungshaft ergreifen, beurteilen die Aussichten auf Erfolg aber als bescheiden. Die Anwälte kritisierten zudem, dass eine von ihnen eingereichte Strafanzeige wegen Amtsmissbrauch und Folter im Zusammenhang mit Brians Haftbedingungen von den Behörden auf die lange Bank geschoben würden. Seit über einem Jahr sei in der Sache praktisch nichts passiert.

Der wohl berühmteste Häftling der Schweiz

Brian hat einen langen Weg durch zahlreiche Institutionen hinter sich: Als Jugendlicher sticht er mit dem Messer zu, es folgen Jugendstrafen, Psychiatrie, Massnahmen. Immer wieder landet er hinter Gittern, wegen Körperverletzungen, aber auch präventiv in ungerechtfertigter Haft.

2013 erscheint der damals 17-Jährige unter dem Namen «Carlos» in einem SRF-Dokfilm. Sein Sondersetting für monatlich 29'000 Franken sorgt für Empörung und machen den Fall politisch.

Die Portraitzeichnung von Straftäter Brian.
Legende: Am 31. Oktober 2022 verfügte das Obergericht Zürich, Brian in den kommenden Tagen aus der Sicherheitshaft zu entlassen. KEYSTONE/Linda Graedel

Brians Gewaltbereitschaft und sein Widerstand bringen das Justizsystem an seine Grenzen. Das Bezirksgericht Dielsdorf verurteilte ihn wegen versuchter schwerer Körperverletzung sowie weiterer Delikte im Strafvollzug zu einer Freiheitsstrafe von knapp fünf Jahren. Das Obergericht Zürich erhöhte die Strafe auf sechs Jahre und vier Monate. Das Bundesgericht hob diesen Entscheid am 12. November 2021 auf und wies das Verfahren ans Obergericht zurück.

Während der Untersuchungs- und Sicherheitshaft reichten Brians Anwälte verschiedene Beschwerden ein. Das Bundesgericht lehnte zuletzt im Mai 2022 eine Beschwerde gegen die Verlängerung der Sicherheitshaft ab.

Die Einzelhaft in der Schweiz

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Unter Einzelhaft wird eine sehr strikte und strenge Absonderung von äusserst gewalttätigen Insassen verstanden, bei denen man jederzeit mit Übergriffen auf das Personal oder auch mit einer Selbstgefährdung rechnen muss.

Eine Einzelhaft kann beim Antritt der Strafe und zur Einleitung des Vollzugs für die Dauer von höchstens einer Woche, zum Schutz des Gefangenen oder Dritter und als Disziplinarsanktion angeordnet werden. In der Schweizer Praxis sind die Gefangenen zwar sehr abgesondert, aber dürfen zum Beispiel Musik hören oder auch ihre Familie sehen.

Die Einzelhaft zu Beginn des Strafvollzugs wird in der Schweiz kaum mehr angewendet, denn vielfach waren die Eingewiesenen bereits während längerer Zeit im Rahmen der Untersuchungshaft in Einzelhaft untergebracht. Oft drängt sich deshalb eine sofortige Integration in den Normalvollzug auf.

Bei einer regulären Einzelhaft werden in der Regel in einem ersten Schritt sechs Monate angeordnet. Alle sechs Monate muss zudem mindestens eine Überprüfung des Zustandes der gefangenen Person gemacht werden.

SRF 4 News, 01.11.2022, 16:30 Uhr ; 

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