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Nach tödlichem Unfall Defekte SBB-Türen können auch Reisende gefährden

  • Nach dem tödlichen Arbeitsunfall eines Zugchefs haben die SBB die Sonderkontrollen an den Einheitswagen IV abgeschlossen.
  • Es wurden dabei insgesamt 69 sicherheitsrelevante Mängel an der Funktionsweise des Einklemmschutzes festgestellt.
  • Insgesamt seien 1832 Türen von 458 Wagen kontrolliert worden, teilten die SBB mit. Die betroffenen Türen seien umgehend repariert oder gesperrt worden.
  • Doch damit sind nicht alle Probleme an den Einheitswagen IV gelöst. Der Abfertigungsprozess vor der Abfahrt eines Zuges steht in der Kritik.

Nach wie vor erkennt der Lokführer nicht, ob alle Türen wirklich geschlossen sind. Eine elektrische Schaltung muss geändert werden. Ausserdem wirft der Abfertigungsprozess Fragen auf.

«Der Abfertigungsprozess wurde unmittelbar nach dem tragischen Unfall genau angeschaut, er ist grundsätzlich sicher», sagt SBB-Mediensprecher Reto Schärli. Offiziell darf der Zugchef die Türen erst schliessen, wenn er im Zug drinnen ist. Er darf also höchstens den Kopf herausstrecken, um zu schauen, ob alle Reisenden im Zug sind.

Das sei nicht ganz ungefährlich, bemängelt die Gewerkschaft des Verkehrspersonals SEV. «Das Problem liegt darin, dass das Zugpersonal nicht die volle Kontrolle über den Schliessvorgang hat», sagt Gewerkschaftssekretär Jürg Hurni.

Es müsse im Zug innen die Türen schliessen und den Kopf zur Türe hinaushalten, um den Prozess zu überwachen. «Das birgt weiterhin die Gefahr des Einklemmens», sagt Hurni. Das SBB-Personal habe ausserdem keine Kontrolle über Reisende, die noch im letzten Moment einsteigen.

Bis Ende September muss die SBB den Abfertigungsprozess nochmals genau überprüft haben und der Aufsichtsbehörde Bericht erstatten.

Sonderkontrolle abgeschlossen

Die Sonderkontrolle habe vom 12. bis 28. August stattgefunden und sei nun abgeschlossen. Es verkehre kein Wagen, der nicht geprüft wurde. Die SBB machten «keine Kompromisse bei der Sicherheit», wurde in einer Mitteilung weiter betont. An der Sicherheitseinschätzung habe sich nach Abschluss der Sonderkontrolle nichts geändert. Die Einheitswagen IV könnten weiterhin sicher betrieben werden.

Die Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle (Sust) hatte in einem Zwischenbericht verlangt, dass der Einklemmschutz-Schutz durch ein «zuverlässiges System» ersetzt wird.

Der 54-jährige Zugchef wurde bei der Abfahrt aus dem Bahnhof Baden AG am 4. August mitgeschleift und tödlich verletzt. Eine lose Verbindung beim Druckwellenschalter der Türe des betroffenen Wagens hatte zur Folge, dass die Schliesskraft der Türe nicht abgebaut wurde, als sie auf ein Hindernis traf. Damit war der Einklemmschutz nicht wirksam.

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