Zum Inhalt springen
Ein Kamermann filmt die Börsenkurse an der Börse in Tokio, Japan. (reuters)
Legende: Soll weiterhin auf Nahrungsmittel gewettet werden dürfen? Welche ethische und moralische Verantwortung hat die Schweiz? Reuters

Nahrungsmittel-Spekulation «Mit Essen spielt man nicht» – Argumente dafür und dagegen

Die Initiative «Keine Spekulation mit Nahrungsmitteln» macht eines klar: Befürworter und Gegner gehen von ganz anderen Werten aus. Die einen halten die Moral hoch, die anderen den freien Markt. Zudem stützen sich beiden Seite auf Studien, die sie dann gegenseitig anzweifeln. Ein Überblick.

Das Bündnis von Jungsozialisten (Juso), SP, Grüne, Hilfswerken und Bauernorganisationen will mit ihrer Initiative «Keine Spekulation mit Nahrungsmitteln» Spekulationsgeschäfte aus der Schweiz heraus verbieten, die nicht mehr direkt mit einem Agrar-Rohstoff zu tun haben. Erlaubt bleiben sollen laut Initiativtext hingegen Absicherungsgeschäfte auf künftige Ernten – sogenannte Termingeschäfte oder Erstspekulationen.

Befürworter

Die Initianten wollen damit die ärmsten Menschen der Welt vor Preisschwankungen bei Nahrungsmitteln schützen und somit vor Hunger. Denn diese Spekulanten, die lediglich auf Agrar-Derivate wetteten, um Profit zu machen, seien mitverantwortlich für die Preisschwankungen auf dem Nahrungsmittelmarkt.

Ganz andere Wertvorstellungen

Gegner

Grundfalsch und gefährlich, finden die Gegner der Initiative: Bundesrat, Parlament sowie Wirtschaftsverbände. Sie sagen genau das Gegenteil: Erst solche Spekulationen würden den Markt genügend liquide machen und Bauern könnten ihr Produkt überhaupt erst so zu einem sicheren Preis verkaufen. Diese Art der Spekulation sei gut und stabilisiere den Markt.

Studien Pro & Kontra

Gegner wie auch Befürworter der Initiative stützen sich zudem auf Studien, die ihre jeweiligen Anliegen und Argumentationen stützen. Gegenseitig zweifeln sie allerdings die Studien der Gegenseite an. Beide Seiten gehen also von ganz anderen Voraussetzungen – man kann auch sagen, von ganz anderen Weltbildern oder Moralvorstellungen – aus.

Regelung nur für Anleger in der Schweiz

Grundsätzlich würde die Annahme der Initiative auf internationaler Ebene wohl kaum etwas verändern. In diesem Punkt dürften sich sowohl Befürworter wie auch Gegner einig sein. Denn solche Terminbörsen, an denen Zweitspekulationen auf Termingeschäfte gehandelt werden, gibt es im Ausland – nicht aber in der Schweiz.

Was sich ändern würde, wären Regeln, die demnach lediglich für inländische Marktteilnehmer gelten würden. Betreffen würde dies unter anderem Banken, Versicherungen, Pensionskassen und Rohstoffhändler.

Die Befürworter sagen, die Schweiz habe hierzu eine moralische Verpflichtung. Sie sprechen gar von einer weltweiten Signalwirkung, wenn die Stimmbevölkerung die Initiative annimmt. Die Gegner der Initiative sind damit nicht einverstanden. Sie mahnen vor dem Verlust von Arbeitsstellen, ohne dass damit der Hunger in der Welt tatsächlich bekämpft werde.

Einige Argumente der Gegner:

  • Ein Zusammenhang zwischen Spekulation und steigenden Preisen bei Nahrungsmitteln ist nicht erwiesen. Im Gegenteil: Eine Meta-Studie beweist: Spekulationen auf Nahrungsmitteln haben einen stabilisierenden Effekt.
  • Spekulationen nützen der Preisstabilität – wenn mehr mit diesen Rechten gehandelt wird, können die Bauern ihre Produkte überhaupt absetzen.
  • Es gibt keine «guten» oder «bösen» Spekulationen. Die Preisschwankungen entstehen unter anderem auf Grund von Naturkatastrophen sowie politischen Entscheiden, die zu Verknappung eines Grundnahrungsmittels führen.
  • Die Initiative schadet der hiesigen Wirtschaft, vertreibt Rohstoffhändler, vernichtet Arbeitsplätze, kostet Steuereinnahmen, Schweizer Firmen werden benachteiligt.
  • Die Schweiz hat mit der Positionslimite bereits gehandelt (Finanzmarkt-Infrastruktur-Gesetz FinfraG ) und ein entsprechendes Instrument geschaffen, um gegen Preisschwankungen anzukämpfen.
  • Die Initiative kommt nicht in der Schweiz zur Wirkung, da es keine Plattform gibt, auf der solche Finanztitel gehandelt werden.
  • Von der Initiative direkt betroffen wären Schweizer Banken, Versicherungen, Pensionskassen und Rohstoffhändler.
  • Die Schweiz muss bei Annahme der Initiative eine Aufsichtsbehörde schaffen, die die getätigten Geschäfte kontrolliert – ein «Bürokratiemonster».

Aus Sicht der Gegner wäre also ein Spekulationsverbot nicht nur wirkungslos gegen den Hunger, sondern würde auch der hiesigen Wirtschaft schaden.

Aus Sicht der Befürworter muss die Schweiz indes eine spezielle Verantwortung in diesem Geschäft übernehmen. Denn die Schweiz hat einen der grössten Finanzplätze der Welt, viele Rohstofffirmen haben hierzulande ihren Sitz.

Einige Argumente der Initianten:

  • Für Agrar-Rohstoffe müssen strengere Regeln gelten, da sie die Lebensgrundlage von uns allen sind.
  • Alle Personen, die mit dem Nahrungsmittelmarkt nichts zu tun haben, sollen nicht mehr an Terminbörsen handeln können. Konkret: Händler, die nur in den Markt drängen, um Gewinn zu machen.
  • Firmen mit Niederlassungen in der Schweiz sollen aus moralischen Gründen nicht mehr in solche spekulative Geschäfte investieren.
  • Der Ver- und Ankauf von Nahrungsmitteln – das reine Absicherungsgeschäft, bei denen sich Bauern oder Produzenten gegen mögliche künftige Verluste absichern – bleibt erhalten.
  • Die Initiative will lediglich Regeln wieder einführen, die bis in die späten 1990er-Jahre gegolten haben.
  • In der Schweiz wären ein paar hundert Stellen betroffen – verkraftbar, wenn dadurch Menschenleben gerettet werden können.
  • Die wissenschaftliche Studie, auf die sich der Bundesrat und die Wirtschaft beruft, steht einer Studie der UNO-Organisation für Welthandel und Entwicklung ( Unctad ) und der SP-Fraktion gegenüber. Diese sagen: Spekulationen können einen Einfluss auf die Preisschwankungen haben.
  • Wenn die Initiative auch nur ein kleiner Effekt gegen die eine Milliarde Hungernden in der Welt erzielt wird, hat die Schweiz die moralische Verpflichtung dazu.

Meistgelesene Artikel