Zum Inhalt springen

Nationalrat entscheidet Verbesserung bei Knebelverträgen auf der Kippe

Konsumenten sollen vor einer automatischen Vertragsverlängerung eine Vorwarnung erhalten. Doch das könnte scheitern.

Es ist ein Dauerärger: Abonnements-Verträge fürs Fitnesscenter, Zeitschriften, Online-Dating-Plattformen oder Bücherclubs, die sich automatisch verlängern – ohne Vorwarnung. Wenn überraschte Kunden reklamieren, berufen sich die Firmen jeweils auf eine Klausel in den AGB, wo der Automatismus und die Kündigungsfrist erwähnt würden. Konsumentinnen und Konsumenten haben rechtlich kaum eine Chance, sich gegen solche Knebelverträge zu wehren.

Ein vor sieben Jahren eingereichter Vorstoss im Parlament will dies ändern. Er verlangt, dass eine Firma den Kunden vor der erstmaligen automatischen Verlängerung rechtzeitig an den Kündigungstermin erinnern muss. Ein Entscheid über den Vorstoss des ehemaligen Genfer MCR-Nationalrats Mauro Poggia ist aber bis heute nicht gefallen.

Ständerat wollte nicht einmal diskutieren

Am Donnerstag droht die Idee nun ganz zu scheitern: Der Ständerat hat den Vorstoss in der Sommersession an den Nationalrat zurückgeschickt. Er ist nicht darauf eingetreten. Dabei hatte die zuständige Ständeratskommission den Vorstoss noch zugunsten der Konsumentinnen und Konsumenten verbessert: Eine Firma muss die Kundin nicht nur beim ersten Mal, sondern jedes Mal vor der automatischen Vertragsverlängerung an den Kündigungstermin erinnern. Doch darüber wollte der Ständerat am Schluss nicht einmal diskutieren.

Wenn der Nationalrat den konsumentenfreundlichen Vorstoss am Donnerstag nicht ein zweites Mal unterstützt, ist er vom Tisch. Ansonsten erhält er wenigstens eine zweite Chance im Ständerat. Sollte dieser wiederum nicht darauf eintreten, ist die Sache erledigt. Dem Vernehmen nach könnte es aber bereits diese Woche knapp werden im Nationalrat.

Service

Konsumentenschutz versus Aufwand für Unternehmen

Die Befürworter im Parlament einer Vorwarnung vor einer automatischen Vertragsverlängerung argumentieren mit dem Konsumentenschutz. Zudem seien die dadurch entstehenden Kosten und der Aufwand für Unternehmen vertretbar. Zumal sich eine solche Erinnerung automatisieren lasse.

Die Gegner sehen dies diametral anders: Eine solche Regelung sein ein unverhältnismässiger Eingriff in die Vertragsfreiheit. Bürokratie, Aufwand und Kosten für Unternehmen seien zu gross. Es liege in der Eigenverantwortung der Konsumenten, solche Verträge rechtzeitig zu kündigen. Diese Haltung teilt auch der Bundesrat.

Konsumentenschutz: «Nicht mehr zeitgemäss»

Die Stiftung für Konsumentenschutz hofft, dass der Nationalrat den Vorstoss am Donnerstag ein zweites Mal unterstützt. Die Praxis zeige, dass regelmässig Konsumentinnen und Konsumenten wegen des Kleingedruckten bei Knebelverträgen reinrasseln. Solche automatischen Verlängerungen seien nicht mehr zeitgemäss.

Espresso, 23.09.2020, 8.13 Uhr

Meistgelesene Artikel