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Rollover-Verträge: Warnen, bevor das Abo automatisch weiterläuft
Aus Espresso vom 22.03.2019. Bild: Colourbox
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Rollover-Verträge Firmen sollen Kunden an Kündigungsfrist erinnern

Bevor sich ein Vertrag automatisch verlängert, soll der Kunde gewarnt werden, verlangt ein Vorstoss im Nationalrat.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Vorstoss im Nationalrat will Dienstleister und Versicherungen per Gesetz dazu verpflichten, ihre Kunden rechtzeitig an die Kündigungsfristen zu erinnern.
  • Damit soll verhindert werden, dass sie in die Vertragsfalle tappen und weiterzahlen müssen, auch wenn sie das gar nicht mehr wollen.
  • Die Kommission für Rechtsfragen empfiehlt den Vorstoss zur Ablehnung – der Entscheid fiel allerdings äusserst knapp.
  • Die Gegner befürchten einen unnötigen, administrativen Mehraufwand für die Unternehmen. Für die Befürworter wäre eine solche Vorwarnung eine wertvolle Unterstützung der «schwächeren» Vertragspartei, also der Konsumenten.

Stillschweigende oder automatische Vertrags- oder Aboverlängerungen gibt es zum Beispiel bei einigen Fitnesscentern oder Online-Partnervermittlungen. Verpasst jemand die Deadline, die nicht selten irgendwo im Kleingedruckten versteckt ist, kommt der Kunde nicht mehr aus dem Vertrag raus, obwohl er das gerne möchte. Ein weitverbreiteter Ärger.

Auch die Tochter von Nationalrat Roger Golay (Mouvement Citoyens Genevois) machte diese ärgerliche Erfahrung mit einem Fitnesscenter. Sie konnte nicht mehr aus dem Vertrag aussteigen, der Vater musste für ein weiteres Jahr zahlen. Golay will nun mit einer Parlamentarischen Initiative erreichen, dass dies weniger oft vorkommt. Und zwar, indem Dienstleister und Versicherer per Gesetz dazu verpflichtet werden, die Kunden vorzuwarnen. Sie müssten den Kunden rechtzeitig, mindestens ein Monat vor Ablauf der Kündigungsfrist, eine Mitteilung schicken. In Frankreich wird dies schon gemacht.

Nationalrats-Entscheid vom 22.03.19

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Der Nationalrat hat entschieden, das Geschäft nicht abzuschreiben und hat die Behandlungsfrist bis 2021 verlängert. Innert dieser Frist muss nun die Rechtskommission einen konkreten Gesetzesvorschlag erarbeiten.

Wichtiger Hinweis oder bürokratischer Mehraufwand?

Heute Freitag wird der Vorstoss vom Nationalrat als Erstrat diskutiert. Zuletzt lag er der Kommission für Rechtsfragen vor. Diese entschied äusserst knapp, mit Stichentscheid des Präsidenten, den Vorstoss zur Ablehnung zu empfehlen. Eine solche zusätzliche Auflage bedeute einen Eingriff in die Vertragsfreiheit und einen unnötigen, bürokratischen Mehraufwand für die Unternehmen, sagt etwa Kritikerin Christa Markwalder (FDP). Zudem sei es für Kundinnen und Kunden zumutbar, auch ohne Vorwarnung einen Vertrag, der sich automatisch verlängert, rechtzeitig zu kündigen.

SP-Nationalrat Matthias Aebischer gehört zu jenen Politikern, die den Vorstoss in der Kommission unterstützt haben. Dies, weil er die schwächere Vertragspartei – also die Konsumentinnen und Konsumenten – unterstütze: Sie seien in der Regel weder Juristen noch hätten sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen bis ins Detail gelesen, so Aebischer. Deshalb sei eine Vorwarnung bei Verträgen, die automatisch weiterlaufen, fair und wichtig.

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