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Neue Doppelstockzüge der SBB Eine behindertengerechte Rampe pro Zug muss reichen

  • Die Dachverband der Schweizer Behindertenorganisationen, Inclusion Handicap, hat in einem Beschwerdepunkt teilweise Recht bekommen vor Bundesverwaltungsgericht.
  • Sie bemängelten, dass Menschen mit Behinderung die neuen «FV-Dosto»-Doppelstockzüge der SBB nicht selbständig nutzen könnten.
  • Die SBB müssen auf Geheiss des Bundesverwaltungsgerichts nun pro Zug eine normkonforme Rampe sicherstellen.
  • Zehn Beschwerdepunkte wurden abgelehnt. In vier weiteren Punkten hatte sich die SBB mit Inclusion Handicap aussergerichtlich geeinigt.

Video
Aus dem Archiv: Rollstuhlfahrer in neuen SBB-Zügen behindert
Aus 10 vor 10 vom 29.01.2018.
abspielen. Laufzeit 6 Minuten 18 Sekunden.

Inclusion Handicap, zeigte sich enttäuscht über das Ergebnis. Laut Mitteilung überlege man sich einen allfälligen Weiterzug des Urteils ans Bundesgericht zu einem späteren Zeitpunkt.

Die SBB sieht sich unterdessen bestätigt darin, dass der neue Zug die massgebenden Normen und Vorgaben des Behindertengleichstellungsrechts erfüllten. Ab dem 9. Dezember werde man die Züge fahrplanmässig einsetzen. Im November 2017 hatte das Bundesamt für Verkehr den neuen Zügen der SBB eine befristete Betriebsbewilligung erteilt.

4,5 von 15 Beschwerdepunkten werden umgesetzt

Der teilweise gutgeheissene Punkt betrifft die Rampenneigung. Die Normvorschriften schreiben pro Zug lediglich eine Rampe mit einer maximalen Neigung von 15 Prozent vor. Die SBB müssen auf Geheiss des Bundesverwaltungsgerichts nun pro Zug eine solche Rampe sicherstellen. Von dort aus muss ein Zugang zum Rollstuhlbereich mit rollstuhlgängiger Toilette bestehen sowie allenfalls auch zu einer Verpflegungsmöglichkeit. Der entsprechende Eingang muss mit einem Piktogramm gekennzeichnet werden.

Mitte November hatte sich die SBB mit Inclusion Handicap zudem in vier Punkten aussergerichtlich geeinigt. Insbesondere für Kunden mit Hör- und Seheinschränkungen werden die Züge nachgebessert. Zum Beispiel mit einem ertastbaren Leitsystem im ganzen Zug und gekennzeichneten Wagenübergängen.

Die restlichen zehn Punkte lehnt das Bundesverwaltungsgericht ab. Und auch die SBB plant nicht, auf diese Beschwerden einzugehen. Sie betreffen insbesondere den Einstieg. Inclusion Handicap möchte, dass die Einstigskanten in Höhe von 4,5 Zentimetern abgerundet oder abgeschrägt werden, um Menschen im Rollstuhl das Einsteigen besser zu ermöglichen. Zudem möchte die Organisation mehr Haltegriffe – und weniger mögliche Hindernisse für sehbehinderte Personen im Zug.

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