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Neue FMH- und SAMW-Richtlinien Sterbehilfe bei Nicht-Todkranken soll besser geregelt werden

Ärzteschaft und Akademie der Wissenschaften haben zusammen die alten Richtlinien zur Sterbehilfe überarbeitet. Gegenwind regt sich vonseiten der Sterbehilfeorganisationen.

Wer Sterbehilfe leisten will, muss sich an gewisse Regeln halten. Die Richtlinien zeigen aber auch Lücken. So gab es bisher keine Vorschriften für lebensmüde Menschen, die nicht sterbenskrank sind.

Diese Lücke hat das Parlament der Ärzteorganisation FMH nun geschlossen. Konkret geht es um die sogenannte «ärztlich assistierte Suizidbeihilfe» in den Richtlinien über Sterben und Tod. Diese Regeln der Akademie der medizinischen Wissenschaften (SAMW) sind kein Gesetz.

Regeln nur für jene, die bald sterben

Dennoch müssen sich Ärzte und Ärztinnen danach richten. Sonst riskieren sie Sanktionen. Bis jetzt beschränkten sich die Vorgaben auf Personen, die kurz vor dem Tod stehen, sagt Charlotte Schweizer von der FMH.

«In den Richtlinien, die derzeit in der FMH-Standesordnung gültig sind, ist ärztliche Suizidbeihilfe explizit nur bei Menschen zulässig, die an einer tödlichen Krankheit leiden und wo das Lebensende nahe ist», so Schweizer.

Für alle anderen bisher keine Vorgaben

Es sei nicht Aufgabe von Ärztinnen und Ärzten, gesunde Menschen in den Tod zu begleiten, so die FMH-Vertreterin. Deshalb hat das FMH-Parlament als Ärztinnen- und Ärztekammer jetzt gewisse Vorschriften beschlossen.

Wie umgehen mit psychisch Kranken?

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Legende: srf

«Mit vielen psychischen Erkrankungen ist das Symptom der Suizidalität verbunden», sagt die Medizinethikerin Ruth Baumann-Hölzle. Der Todeswunsch sei in diesen Fällen ein Ausdruck der psychischen Krankheit. «Dann ist die Urteilsfähigkeit in Bezug auf die Selbsttötung nicht gegeben.»

Entsprechend sind die Hürden der Sterbehilfe für psychisch kranke Menschen höher als für psychisch Gesunde. Denn: «Mit einer Therapierung oder Heilung der psychischen Erkrankung verschwindet auch der Wunsch nach Selbsttötung», so Baumann-Hölzle.

Die Medizinethikerin betont, dass die Behandlungsangebote für psychisch kranke Menschen in der Schweiz verbessert werden müssten. «Derzeit gibt es in der Psychiatrie grosse Ressourcenprobleme», stellt sie fest.

Diese tangieren Leute, die zwar nicht sterbenskrank sind, aber dennoch nicht mehr leben wollen: «Damit Suizidbeihilfe zulässig ist, müssen Krankheitssymptome und/oder Funktionseinschränkungen vorliegen, die ein unerträgliches Leiden verursachen», so Schweizer.

Exit positioniert sich kritisch

Die Sterbehilfeorganisation Exit hat sich vor ein paar Wochen kritisch zu den geplanten Änderungen geäussert. Sie würden eine Verschärfung bedeuten und die Suizidhilfe massiv erschweren. Exit-Präsidentin Marion Schafroth wollte die am Mittwoch getroffenen Entscheide nicht kommentieren.

«Inhaltlich kann ich aufgrund der mir jetzt vorliegenden Informationen noch nicht viel sagen», sagte Schafroth gegenüber SRF. Die Sterbeorganisation müsse zuerst den konkreten Text der neuen Richtlinien genau anschauen und im Vorstand diskutieren.

Brauchen Sie Hilfe?

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Wählen Sie Tel. 143 der Dargebotenen Hand – dort hört man Ihnen zu. Jugendliche mit Suizidgedanken finden Hilfe unter Tel. 147 von Pro Juventute.

SRF 4 News, HeuteMorgen, 20.05.2022, 6:00 Uhr

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