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Pirmin Bischof (CVP/SO): «Die Kantone beharren mit aller Kraft auf ihrer Kontrollkompetenz.»
Aus News-Clip vom 04.12.2019.
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Neue Regeln für Ärztezulassung Ständerat will den Kassen die Ärzteaufsicht nicht geben

Gegen Machtausbau: Die kleine Kammer stellt sich hinter die Kantone und bremst auch bei der einheitlichen Finanzierung.

Bei den neuen Regeln für die Zulassung von Ärztinnen und Ärzten sind die Räte weit von einer Einigung entfernt. Der Ständerat hat am Mittwoch nur in wenigen Punkten nachgegeben. Ein grosses Hindernis bleibt der geplante Systemwechsel bei der Finanzierung des Gesundheitswesens.

Braucht der Systemwechsel noch Zeit?

Hier beharrt der Nationalrat bisher darauf, die Ärztezulassung mit der Vorlage über die einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen zu verknüpfen: Künftig sollen die Kantone ambulante Leistungen, die heute allein von den Krankenkassen bezahlt werden, mitfinanzieren müssen.

Die Kantone sind mit den Plänen des Parlaments gar nicht einverstanden und drohen mit dem Kantonsreferendum. Vor diesem Hintergrund hat sich der Ständerat erneut gegen die Verknüpfung ausgesprochen. Sonst würde die Zulassungvorlage verzögert, erklärte Kommissionssprecher Pirmin Bischof (CVP/SO). Die Diskussion um die einheitliche Finanzierung sei noch nicht weit fortgeschritten, die Kompromisssuche brauche noch Zeit.

Gegen Zwang bei Kostenexplosion in Fachgebiet

Abgelehnt hat der Ständerat auch einen zwingenden Zulassungsstopp für den Fall eines überdurchschnittlichen Kostenanstiegs in einem medizinischen Fachgebiet. Laut Bischof wäre eine solche Lösung in gewissen Fällen kontraproduktiv, weil sie eine Unterversorgung zur Folge haben könnte.

Klare Absage an Machtausbau der Kassen

Anders als der Nationalrat will der Ständerat den Versicherern auch kein Beschwerderecht gegen die kantonalen Erlasse über Zulassungsbeschränkungen einräumen.

Weiter hält der Ständerat daran fest, dass die kantonalen Behörden Verstösse gegen Qualitätsauflagen sanktionieren können. Der Nationalrat will den Krankenkassen in diesem Bereich eine wichtigere Rolle zuweisen. Laut Bischof handelt es sich für die Kantone auch dabei um einen «Casus belli».

Die Kantone beharren mit aller Kraft auf ihrer Kontrollkompetenz.
Autor: Pirmin Bischof Ständerat (CVP/SO)

Eingelenkt hat der Ständerat aber bei der Formulierung der Zulassungsvoraussetzungen, insbesondere für ausländische Ärztinnen und Ärzte. Zu regeln galt es hier noch, unter welchen Bedingungen auf eine Sprachprüfung verzichtet wird.

KVG-Vorlage soll Ärztestopp definitiv regeln

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Mit der KVG-Vorlage zur Zulassung von Leistungserbringern soll der seit 2001 provisorisch geltende Ärztestopp definitiv geregelt werden. Ziel ist es, den Zustrom von Ärztinnen und Ärzten aus dem Ausland zu drosseln. Denn allzu viele Ärzte führen nachweislich zu höheren Kosten und damit auch zu steigenden Krankenkassenprämien. Der provisorische Ärztestopp war vom Parlament im Lauf dieses Jahres ein weiteres Mal bis 2021 verlängert worden.

Zulassungsbeschränkung wird Pflicht

Entgegengekommen ist er der grossen Kammer auch beim Spielraum für Zulassungsbeschränkungen: Kantone sollen die Zahl der ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzte in einem oder mehreren Fachgebieten oder bestimmten Regionen beschränken müssen. Ursprünglich wollte der Ständerat statt einer Pflicht nur eine Möglichkeit festlegen.

Insgesamt verbleiben damit noch «erhebliche Differenzen», wie Kommissionssprecher Bischof bilanzierte. Die Vorlage geht nun ein letztes Mal an den Nationalrat.

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