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Pirmin Bischof (Mitte/SO): Fiktives Einkommen soll nicht mehr besteuert werden
Aus News-Clip vom 21.09.2021.
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Neuer Anlauf für Systemwechsel Ständerat will Eigenmietwert abschaffen – Linke stimmt dagegen

  • Die Besteuerung des Eigenmietwerts soll auf Bundes- und Kantonsebene abgeschafft werden.
  • Der Ständerat hat einer entsprechenden Vorlage zugestimmt.
  • Im Schweizer Steuersystem käme es damit zu einem grundsätzlichen Wechsel.
  • Jetzt geht die Vorlage in den Nationalrat.

Zweimal ist die Idee bereits an der Urne gescheitert und mehrfach im Parlament. Nun will der Ständerat den umstrittenen Eigenmietwert erneut abschaffen. Er hat einer entsprechenden Vorlage als Erstrat mit 20 zu 17 Stimmen bei 2 Enthaltungen zugestimmt.

Selbstbewohnte Zweitliegenschaften sollen aber, wenn es nach der kleinen Kammer geht, wie bis anhin versteuert werden, ebenso die Einnahmen aus vermieteten oder verpachteten Liegenschaften. Der Bundesrat und eine Minderheit im Ständerat wollten den Eigenmietwert auch bei selbstbewohnten Zweitliegenschaften abschaffen.

Wieso ist der Eigenmietwert ein Politikum?

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Darum geht es: Der Eigenmietwert soll bei selbstgenutztem Wohneigentum auf Bundes- wie auf Kantonsebene abgeschafft werden. Gleichzeitig sollen bei diesen Liegenschaften die Abzüge – etwa für Unterhaltskosten oder die Abzüge fürs Energiesparen – auf Bundesebene aufgehoben werden. Selbstgenutzte Zweitliegenschaften hingegen sollen sowohl auf Bundes- als auch auf Kantonsebene steuerbar bleiben, ebenso die Erträge aus vermieteten oder verpachteten Liegenschaften.

Das ist der Grund für die Vorlage: Für viele Eigenheimbesitzerinnen und -besitzer ist der Sinn und Zweck der Besteuerung eines als «fiktiv» empfundenen Einkommens schwer nachvollziehbar. Besonders Rentnerinnen und Rentner üben Kritik. In ihrem Fall macht der Saldo zwischen Eigenmietwert und Abzügen einen beachtlichen Anteil an den Gesamteinkünften aus. Denn ältere Personen haben in der Regel keine hohen Schulden mehr auf dem Eigenheim. Experten kritisieren auch die fehlende Eindämmung der Anreize zu privater Verschuldung. Zudem sei die Eigenmietwertbesteuerung derzeit komplex ausgestaltet.

Das geschah bisher: Das geltende System der Eigenmietwertbesteuerung wird seit Jahren infrage gestellt. Immer wieder gab es politische Vorstösse. Sofern sie vors Volk kamen, scheiterten sie an der Urne. In den letzten 20 Jahren haben die Kantone gegenüber einem Systemwechsel eine zunehmend skeptischere Haltung eingenommen. Denn die Aufhebung dieser Besteuerung würde zu bedeutenden Mindereinnahmen für den Fiskus führen. Der Bundesrat wiederum hat sich in der jüngeren Vergangenheit wiederholt für eine Reform der Wohneigentumsbesteuerung offen gezeigt, sofern diese ausgewogen und finanziell verkraftbar ausgestaltet ist.

Das ist umstritten: Kritisiert wird etwa, dass es nur ein teilweiser Systemwechsel ist. Denn Zweitliegenschaften sollen nach wie vor besteuert werden. Zweitheimbesitzer müssten so weiterhin Eigenmietwert bezahlen, könnten aber trotzdem keine Abzüge geltend machen. Zudem werden, um das Klimaziel 2050 zu erreichen, die Energiespar- und Umweltschutzabzüge weithin als sinnvoll erachtet. Die Abschaffung dieser Abzüge wird deshalb kritisiert. Kritisiert wird weiter die Änderung auch wegen befürchteter Steuerausfälle – je nach Zinsniveau und Ausgestaltung des Gesetzes sind die Auswirkungen auf den Fiskus unterschiedlich.

Zudem soll der Abzug von Schuldzinsen unter bestimmten Bedingungen weiterhin möglich sein. So sollen nach dem Willen einer Ratsmehrheit Schuldzinsen, die Gewinnungskosten darstellen, weiterhin im Umfang von 70 Prozent der steuerbaren Vermögenserträge abzugsfähig sein.

Eigenmietwert werde nicht verstanden

Im Rat waren die Mehrheiten klar. Die SP wehrte sich gegen die Abschaffung; FDP, SVP und «Die Mitte» argumentierten dafür. «Der Eigenmietwert wird nicht verstanden», sagte Pirmin Bischof (Mitte/SO) im Namen der zuständigen Kommission. «Der Eigenmietwert ist ein Einkommen, das versteuert werden muss, nicht aber eine teure Yacht oder eine teure Kunstsammlung.» Das verstehe niemand.

Gleichzeitig sei die Schweiz eines der im Privaten am stärksten verschuldeten Länder Europas, sagte Bischof. «Wenn Sie Schulden machen, werden Sie vom Staat belohnt – wenn Sie keine Schulden machen, werden Sie dafür bestraft.»

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Erich Ettlin (Mitte/OW): «Wenn wir nicht basteln würden, dann hätten wir kein Steuerrecht»
Aus News-Clip vom 21.09.2021.
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Die Abschaffung des Eigenmietwerts sei ein Anliegen, das viele Personen hätten, ergänzte Erich Ettlin (Mitte/OW). Dies zeige sich auch daran, dass das Thema immer wieder aufkomme. Den Vorwurf der Ratslinken, die Vorlage sei eine Bastelei, liess Ettlin nicht gelten. Denn: «Ohne Bastelei gäbe es kein Steuerrecht.»

SP-Ständerate wollten gar nicht eintreten

Gar nicht auf die Vorlage eintreten wollten mehrere SP-Ständeräte. «Was lange gedauert hat, ist trotzdem nicht gut», sagte Paul Rechsteiner (SG). «Die missratene Vorlage widerspricht der Steuergerechtigkeit diametral – und sie würde zu starken Mindereinnahmen für Bund und Kantone führen.»

Hauseigentümer würden gegenüber Mieterinnen und Mietern bereits heute viel besser fahren. So seien etwa die Preise für Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser stark gestiegen. «In den vergangenen 20 Jahren haben die Eigentümer von starken Wertsteigerungen profitiert, davon können alle anderen nur träumen.»

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Paul Rechsteiner (SP/SG): «Was lange gedauert hat, ist trotzdem nicht gut»
Aus News-Clip vom 21.09.2021.
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«Der Eigenmietwert mag ungerecht erscheinen, er schafft aber Gerechtigkeit», sagte Rechsteiner. Die Finanzdirektoren der Kantone verlangen eindringlich, nicht auf die Vorlage einzutreten. Dieser gewichtigen Stimme solle der Rat folgen, meinte der St. Galler.

Der Bundesrat habe sich immer offen gezeigt für eine Abschaffung des Eigenmietwerts, sagte Finanzminister Ueli Maurer. Doch: «Auch bei dieser Vorlage wird der Teufel wohl im Detail liegen.» Es gehe darum, eine nachvollziehbare Vorlage zu verabschieden, die auch in einer Volksabstimmung bestehen könne.

Als Nächstes ist der Nationalrat am Zug.

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Eigenmietwert: Ständerat tritt auf Abschaffungsdebatte ein
aus Nachrichten vom 21.09.2021.
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SRF 4 News, 21.09.2021, 11:00 Uhr;

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