- Nach einer mehrjährigen Debatte haben sich die Räte bei der Wiedereinführung von Doppelnamen geeinigt.
- Künftig können Verheiratete ihre Namen wieder kombinieren – mit oder ohne Bindestrich. Dabei dürfen auch Namen aus früheren Ehen verwendet werden.
- Kinder sind von dieser Regelung jedoch ausgeschlossen. Sie erhalten weiterhin nur einen Namen, den die Eltern zuvor bestimmen müssen.
Die Revision des Zivilgesetzbuches des Jahres 2013, welche die Abschaffung des Doppelnamens zur Folge hatte, habe ihr «Ziel komplett verfehlt», sagte Ständerätin Isabelle Chassot (Mitte/FR) im Ratssaal. Sie habe die Gleichstellung von Mann und Frau nicht wie erhofft vorangebracht. Die Einheit der Familie sei aber geschwächt worden.
Es ging darum, die letzten Divergenzen mit dem Nationalrat zu bereinigen, sagte Chassot weiter, die im Namen der Kommissionsmehrheit sprach.
Wie der Nationalrat forderte die Mehrheit, dass der Doppelname aus den zur Verfügung stehenden Namen der Verlobten zusammengestellt werden kann. Dabei könne der Name mit oder ohne Bindestrich gewählt werden, sagte Chassot. Der Vorschlag biete mehr «Freiheiten».
Einschränkung auf Ledignamen gescheitert
Eine Kommissionsminderheit im Ständerat wollte die Wahl für die Erstellung des Doppelnamens auf die Ledignamen einschränken. Ein aus früherer Ehe erworbener Name solle nicht weitergegeben werden können, argumentierte Ständerat Carlo Sommaruga (SP/GE) im Namen der Minderheit. Mit dem vorliegenden Vorschlag bestehe die Möglichkeit, dass Kinder keinen Namen einer der vier Grosseltern tragen würden.
Der Bundesrat sprach sich für die Version des Nationalrats und der Kommissionsmehrheit aus. Das Projekt könne nun erfolgreich zu Ende gebracht werden und so dem «grossen Bedürfnis» nach einem Doppelnamen gerecht werden, sagte Bundesrat Beat Jans, der die Position der Regierung vertrat.
Der Ständerat folgte dem Nationalrat, dem Bundesrat und der Kommissionsmehrheit mit 25 zu 17 Stimmen. Die Vorlage ist nun bereit für die Schlussabstimmung.
Keine Doppelnamen für Kinder
Heute sind Verlobte in der Namenswahl eingeschränkt. Wenn zum Beispiel Peter Muster und Petra Weber heiraten, können sie nur wählen, ob sie künftig Peter Muster und Petra Muster, Peter Weber und Petra Weber oder Peter Muster und Petra Weber heissen wollen. In der Praxis zeigt sich, dass die Ehefrauen bei der Heirat zu einem überwiegenden Teil den Namen des Ehemannes annehmen.
Künftig soll die früher bestens akzeptierte und beliebte Option, einen Doppelnamen zu führen, wieder möglich sein. Das eröffnet mehr Möglichkeiten, dass der Name des künftigen Kindes im eigenen Namen enthalten ist. Die Kinder hingegen können den Doppelnamen nicht tragen. Sie erhalten einzig einen Namen der Eltern, den die Eltern zuvor bestimmt haben.
Das Anliegen der Wiedereinführung des Doppelnamens geht auf eine von alt Nationalrat Luzi Stamm (SVP/AG) im Jahr 2017 eingereichte Parlamentarische Initiative zurück. Die Vorlage wurde je dreimal in beiden Ratskammern debattiert.