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Neues Namensrecht Diese neuen Freiheiten erhalten Ehepaare bei der Namenswahl

Ehepaare erhalten wieder mehr Freiheiten bei der Wahl ihrer Nachnamen. Unser interaktives Tool verrät alle Möglichkeiten, die Sie in Zukunft für sich und Ihre Kinder haben.

Nach jahrelangem hin und her können sich das Parlament auf eine Änderung im Namensrecht einigen: Bei einer Eheschliessung sollen die Verlobten individuell und flexibel über ihren Nachnamen entscheiden. Dazu gehört die Wiedereinführung des Doppelnamens für Ehepaare, aber nicht für Kinder. Die Vorlage ist nun bereit für die Schlussabstimmung am nächsten Freitag.

Prüfen Sie mit Ihrem Namen, welche Kombinationen neu möglich sein werden:

Bei Kindern hat sich das Parlament gegen einen Doppelnamen entschieden. Die Eltern müssen sich aus ihren Nachnamen gemeinsam einen alleinstehenden Namen aussuchen. Das gilt unabhängig vom Zivilstand der Eltern, sofern das Sorgerecht geteilt wird. Verlobte entscheiden bei der Heirat, welchen Namen zukünftige Kinder tragen werden.

Unübersichtlicher wird es, wenn zwei Partner mit Doppelnamen aufeinander treffen. Die Verlobten können ihren Namen behalten, denjenigen des Partners oder der Partnerin annehmen oder einen neuen Namen zusammensetzten – wobei dann pro Person nur ein Nachname verwendet werden darf. Das lässt im Beispiel folgende Kombinationen zu:

Die geplanten Änderungen im Namensrecht im Detail

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Grundsätzlich behalten Ehegatten ihren Namen bei der Hochzeit. Wer den Namen der oder des anderen Verlobten annehmen oder einen Doppelnamen tragen möchte, muss dies ausdrücklich erklären.

Paare, die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes geheiratet haben oder in einer eingetragenen Partnerschaft leben, können beim Zivilstandesamt erklären, einen Doppelnamen tragen zu wollen.

Für verlobte Paare:

  • Die Verlobten entscheiden individuell über ihren Nachnamen.
  • Der eheliche Doppelname besteht aus maximal zwei Namen. Der Doppelname kann durch Leerschlag oder Bindestrich verbunden sein.
  • Die Verlobten können sich gemeinsam für einen Familiennamen entscheiden. In diesem Fall kann jede oder jeder Verlobte erklären, einen Doppelnamen führen zu wollen, indem der bisherige Name derjenige oder desjenigen Verlobten, deren oder dessen Name nicht zum gemeinsamen Familiennamen wird, diesem angefügt wird.

Für Kinder:

  • Anlässlich der Heirat müssen die Ehegatten aus ihren Namen den Namen der gemeinsamen Kinder bestimmen, unabhängig davon, ob diese bereits auf der Welt sind oder nicht.
  • Tragen die Eltern einen gemeinsamen Familiennamen, so erhalten die Kinder diesen Namen.
  • Die gemeinsam sorgeberechtigten Eltern (verheiratet oder unverheiratet) bestimmen zusammen, welchen ihrer Namen die Kinder tragen sollen. Ein Doppelname ist nicht möglich.
  • Liegt das Sorgerecht nur bei einem Elternteil, erhält das Kind grundsätzlich dessen Namen.

Aktualisierter Artikel

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  • Die erste Fassung dieses Artikels vom 13. März 2024 enthielt die Optionen für Doppelnamen für Kinder. Sie basierte auf dem Gesetzesentwurf, den der Nationalrat in der Frühlingsession debattiert und an die Kommission zurückgewiesen hat.
  • Am 16.6.2024 wurde auf den Entwurf im Nationalrat aus der Sommersession angepasst. Er sieht keine Doppelnamen für Kinder mehr vor. Sie wurden deshalb auch in diesem Artikel entfernt.
  • Am 16.3.2026 konnten sich National- und Ständerat einigen. Entsprechend wurden Titel und Text des Artikels angepasst.

SRF4 News, 06.06.2024, 11.00 Uhr

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