Zum Inhalt springen

Header

Zur Übersicht von Play SRF Audio-Übersicht

Schweizer Namensrecht Der Ständerat will Doppelnamen erlauben – aber mit Einschränkung

Seit Jahren versucht das Parlament, die Regelung der Doppelnamen anzupassen. Auf dem Tisch liegt nach langem Ringen eine einfache Lösung – ein wenig nach dem Prinzip «alles ist möglich». Nun will der Ständerat die Vorlage aber wieder etwas komplizierter machen.

Dubois-Huber oder Huber-Dubois? Der Grundsatz beim Schweizer Namensrecht ist: Ehepaare oder eingetragene Partnerinnen und Partner sollen künftig wieder einen Doppelnamen tragen können – ob mit oder ohne Bindestrich. Mehr als zwei Namen gehen aber nicht.

Dieser Grundsatz wurde nach dem Nationalrat nun auch vom Ständerat gutgeheissen. Danach wurde es kompliziert: Mehrere Gruppen wollten an der eigentlich einfachen Vorlage herumschrauben. Der Walliser Mitte-Ständerat Beat Rieder sagte deshalb schon am Anfang: «Ich habe die dunkle Vorahnung, dass diese Vorlage das Parlament noch einige Zeit begleiten wird.»

Weitergabe von Namen aus früheren Ehen verunmöglicht

Ständerat Rieder sinnierte danach über den tieferen Sinn eines Namens. Er bedeute Selbstidentifikation, sei Ausdruck der Identität, der eigenen Biografie. Aber: Ein Name habe für ihn auch eine Wirkung nach aussen. Deshalb plädierte Beat Rieder dafür, dass die Heiratswilligen auch einen Familiennamen bestimmen können, den sie an mögliche Kinder weitergeben würden. Nicht als «Muss»-, sondern als «Kann»-Möglichkeit.

Als Walliser erinnerte er an Familien aus dem Wallis, die Walser, die sich nur über ihre Namen identifiziert hätten: «Sie hatten Namen wie Guler, Flütsch, Bärtsch, Buol, Schmidt, Meisser, Schmid, Kindschi, Brunold oder Sprecher und identifizierten sich über diesen Namen mit ihrer sozialen Gruppe, mit ihrer Familie.»

Beat Rieder appellierte an alle mit Walser-Wurzeln im Ständeratssaal, seinen Vorschlag zu unterstützen. Er setzte sich auf der ganzen Linie durch. Damit wird die Namensauswahl allerdings auf die Ledignamen eingeschränkt. Das bedeutet, dass Geschiedene oder Verwitwete ihren früher getragenen Namen in einer neuen Ehe nicht mehr weiter benutzen können. Die Weitergabe von Namen aus früheren Ehen wäre nicht möglich. Für Ständerat Rieder ist die Beschränkung auf die Ledignamen wichtig, weil sie sonst nur über eine Nummer identifiziert würden: «Dann ist das wirklich einzige Identifikationsmerkmal eine AHV-Nummer. Das ist aber wahrscheinlich nicht Ziel der Namensgebung.»

Argument der Benachteiligung war chancenlos

Eine Gruppe von Ständeräten und Bundesrat Beat Jans wehrten sich gegen diese Einschränkung. Das sogenannte Ledignamen-Prinzip stelle die Gleichstellung der Eheleute infrage, betonte Justizminister Jans: «Konkret führt es zu einer Benachteiligung der Frauen. Ein Kernanliegen der vorliegenden Revision würde mit dem Ledignamen-Prinzip nicht erreicht.» Der Widerstand in der kleinen Kammer war jedoch zwecklos.

Die heute geschaffenen Veränderungen gehen nun wieder in den Nationalrat. Grundlage dort ist jetzt: Doppelnamen ja, aber nur mit eigenem Ledignamen, zudem kann man einen Familiennamen bestimmen.

Bundesrat Beat Jans dürfte recht behalten mit einer Aussage zu Beginn seines Votums: «Damit ist das Namensrecht seinem Ruf wieder einmal gerecht geworden, kompliziert und anspruchsvoll zu sein.» Die Diskussionen gehen weiter. Ob so lange wie bisher, ist offen, denn die ursprüngliche Vorlage für die Doppelnamen-Diskussion stammt aus dem Jahr 2017.

Rendez-vous, 23.9.2025, 12:30 Uhr;brus

Meistgelesene Artikel