Dürfen alle Menschen in einer Notschlafstelle übernachten? Nein, findet der Kanton Bern. Für Notschlafstellen, die der Kanton finanziell unterstützt, gilt: Obdachlose ohne gültige Papiere dürfen dort nicht übernachten. Einzige Ausnahme: Die Menschen befinden sich in einer lebensbedrohlichen Situation.
Viele Übernachtungen ohne Papiere
Als erste Notschlafstelle im Kanton Bern muss «Pluto» die neue Vorgabe seit Mai 2025 umsetzen. Der Kanton finanziert die Notschlafstelle für Jugendliche und junge Erwachsene mit 500’000 Franken. Die Finanzierung ist Teil eines Ausbaus, weil die Berner Notschlafstellen aus allen Nähten platzen.
Nach einem Jahr zeigt sich: Laut Evaluationsbericht, der SRF vorliegt, hatten 15,9 Prozent der Nutzenden der Notschlafstelle «Pluto» keinen gültigen Aufenthaltsstatus, bei weiteren 15,9 Prozent wurde der Aufenthaltstitel nicht erfasst. Das entspricht rund einem Drittel aller Übernachtungen.
Konfrontiert mit den Zahlen, schreiben die Betreiber von «Pluto», Personen ohne sicheren Schlafplatz befänden sich in einer Notsituation, die «lebensbedrohlich» sein könne. Die Stadt Bern stützt diese Argumentation. «Die Vorgabe lässt in Einzelfällen ausdrücklich Spielraum zu», sagt Claudia Hänzi vom Stadtberner Sozialamt.
«Im Hochsommer draussen zu übernachten, ist nicht lebensbedrohlich»
Für GLP-Grossrat Casimir von Arx sind dies Ausflüchte, um die Regelung zu umgehen. So hätten sich allein 72 dieser angeblichen lebensbedrohlichen Situationen im Juli ereignet. Im Hochsommer draussen zu übernachten, sei unangenehm, «aber sicher nicht lebensbedrohlich».
Auch Gundekar Giebel, Sprecher der kantonalen Gesundheitsdirektion, kann sich «schlecht vorstellen», dass es sich beim ganzen Drittel um «äusserste Notfälle» gehandelt habe. Der Kanton will die «Pluto»-Zahlen nun genau prüfen. Ebenfalls prüfen muss er die Frage, ob vom Kanton mitfinanzierte Notschlafstellen weitere Plätze anbiete dürfen, die mit Spenden finanzierte werden.
Der Unmut über die Verschärfung der Aufenthaltsregeln ist bei vielen Betreibern von Notschlafstellen im Kanton Bern gross. Erst kürzlich wurde dagegen eine Petition mit 12’500 Unterschriften eingereicht.
GLP-Grossrat von Arx befürchtet deshalb, weitere Betreiber könnten sich die Argumentation von «Pluto» und der Stadt Bern zunutze machen und die Regelung umgehen. Der Kanton hält dazu fest, die Regelung sei dafür da, dass sie eingehalten werde.