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Ob im Stadion oder im Theater Nummerierte Sitzplätze sollen Rückverfolgung ermöglichen

Grossveranstaltungen wie Fussballspiele oder Konzerte kommen wieder infrage. Allerdings sollen auch da Schutzkonzepte gelten.

Nur wenige Menschen stecken sich in diesen Tagen in der Schweiz noch mit dem Coronavirus an, trotz der Lockerungsschritte. Am Montag waren es gerade mal noch zehn bestätigte neue Fälle. Das stimmt die Verantwortlichen des Bundes so zuversichtlich, dass nun sogar Schritte infrage zu kommen scheinen, die bis vor Kurzem noch in weiter Ferne lagen.

Bereits ab Juli könne man nach Daniel Kochs Einschätzung wieder Fussballspiele in Stadien mit Zuschauern durchführen. Mit dieser Aussage hat der Corona-Delegierte des Bundes am Sonntagabend in der Sendung «Sportpanorama» des Schweizer Fernsehens aufhorchen lassen. Am Montag ist er an einer Medienkonferenz nun konkreter geworden.

Sitznachbarn sollen in Quarantäne

Wenn 10'000 Leute in einem Stadion seien, und darunter habe es jemanden mit Covid-19, sei das nur ein Problem, wenn man nicht genau wisse, wer in der Nähe des Infizierten gewesen sei: «Wenn sie aber wissen, wer sich wo aufgehalten hat und in welcher Distanz, dann können sie zehn oder zwanzig umliegende Sitzplätze unter Quarantäne stellen.» Das sei machbar.

Bei einem klassischen Konzert muss es möglich sein, zu wissen, wer auf welchem Platz gesessen ist.
Autor: Daniel Koch Corona-Delegierter des Bundes

Entscheidend für Koch ist also, dass alle in einem Stadion mit Namen registriert sind, denn: «Das Wichtigste ist in der jetzigen Phase, in der wir so wenige Fälle haben, die Rückverfolgbarkeit.» Er stelle diese Lockerung zur Diskussion, weil nicht bewilligte Fussballspiele wie jene in Genf oder Lausanne viel gefährlicher seien. Denn von den dortigen Zuschauern werde sich wohl kaum jemand nachträglich testen lassen, sollte ein Coronafall festgestellt werden, so Koch, da die Veranstaltung ja illegal gewesen sei.

Letztlich entscheidet der Bundesrat

Legalisieren, aber dafür registrieren: Das also soll die künftige Strategie für Grossveranstaltungen sein. Unter diesen Voraussetzungen könne man auch wieder Konzerte durchführen, ist Epidemie-Experte Koch überzeugt. Zum Beispiel im KKL in Luzern: «Bei einem klassischen Konzert muss es möglich sein, zu wissen, wer auf welchem Platz gesessen ist, und wer nebendran war, und dann die Leute zu avisieren, wenn es wirklich zu einem Fall käme.»

Was Koch dabei nicht gesagt hat, aber was man aus seinen Aussagen ableiten kann: Selbst ein Rockkonzert sollte unter diesen Voraussetzungen wieder möglich sein, sofern es ausschliesslich nummerierte Sitzplätze gibt, die namentlich zugeordnet werden können. Vorläufig ist das aber erst die Einschätzung des Corona-Delegierten des Bundes. Entscheiden über die Zulassung von Grossveranstaltungen muss letztlich der Bundesrat.

Info 3, 25.05.2020, 17 Uhr

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