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Öffnung Gastro-Innenräume Das sind die Knacknüsse bei den Gastro-Lockerungen

Kantone fordern die Öffnung der Innenräume von Gastrobetrieben. Aber wie werden die Schutzkonzepte kontrolliert?

Der Bundesrat gibt heute Mittwoch voraussichtlich die Öffnung der Restaurant-Innenräume bekannt. Dies haben mehrere Kantone in der Vernehmlassung gefordert.

Mögliche Vorgaben für Gastro-Innenräume

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Die Vorgaben für die Öffnung der Gastro-Innenräume dürften im Kern die gleichen wie im letzten Sommer sein: Abstand zwischen den Tischen, nur vier Personen pro Tisch und Sitzpflicht, Erfassung der Kontaktdaten. Dazu kommt möglicherweise neu eine Maskenpflicht, wenn nicht gerade etwas gegessen oder getrunken wird.

Die Restaurants können dafür ihre Schutzkonzepte vom letzten Sommer aus der Schublade nehmen – und müssen sie allenfalls mit einer Maskenpflicht ergänzen. Für die Umsetzung dieser Massnahmen sind die Kantone zuständig. Ihre Vorstellungen unterscheiden sich aber, wie eine Umfrage von SRF zeigt.

Knackpunkt 1: Die Maskenpflicht

Schon jetzt gilt auf den Restaurant-Terrassen eine Maskenpflicht. Diese kommt voraussichtlich auch in den Innenräumen zur Anwendung. Und zwar immer dann, wenn gerade nicht konsumiert wird.

Man werde die Maskenpflicht aktiv kontrollieren, schreibt das Gesundheitsdepartement Basel-Stadt auf Anfrage. Denn «in geschlossenen Räumen gilt eine erhöhte Ansteckungsgefahr».

Bevor wir hier ein grosses Kontrollsystem aufbauen, lassen wir es doch wie im letzten Sommer.
Autor: Gundekar Giebel Sprecher der Berner Gesundheits- und Fürsorgedirektion

Aber was genau wird als Konsumation definiert? Diese rhetorische Frage stellt der Kanton Bern. Er verlangte deshalb in der Vernehmlassung, dass auf die Maskenpflicht am Tisch verzichtet wird: «Die Leute sind sich vom letzten Sommer noch gewohnt, dass man beim Sitzen die Maske abnehmen darf», sagt Gundekar Giebel von der Berner Gesundheits- und Fürsorgedirektion. «Bevor wir hier ein grosses Kontrollsystem aufbauen, lassen wir es doch wie im letzten Sommer.»

Knackpunkt 2: Die Kontaktdaten

Nebst der Maskenpflicht dürfte die Aufnahme der Kontaktdaten aller Gäste ein weiterer kritischer Punkt sein. Diese werden für die Verordnung allfälliger Quarantäne-Massnahmen benötigt.

Bei den Kontrollen im letzten Herbst gab es in diesem Bereich die meisten Beanstandungen. Eine Veränderung des Kontrollsystems sei aber nicht geplant, heisst es im Kanton St. Gallen: «Bei den Kontrollen wird in etwa der Standard vom letzten Jahr wieder aufgenommen», sagt Boris Tschirky, Präsident der Vereinigung St. Galler Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten, die für die Kontrollen zuständig sind.

Bei den Kontrollen wird etwa der Standard vom letzten Jahr wieder aufgenommen.
Autor: Boris Tschirky Präsident der Vereinigung St.Galler Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten

Der Kanton Bern appelliert an die Verantwortung der Restaurants, dass sie die Gäste zur Angabe ihrer Kontaktdaten auffordern müssen. «Die Kontaktdaten werden täglich in eine Datenbank übertragen. Da haben wir schon einen Überblick, was gesendet wird», sagt Gundekar Giebel. Ergänzen dürfte man wohl: Und auch darüber, was nicht gesendet wird.

Informationsbedarf vorhanden

Das Basler Gesundheitsdepartement wiederum zeigt Verständnis für die Gastronominnen und Gastronomen. Diese stünden in einem Dilemma, wenn sich ein Gast weigere, seine Daten anzugeben: «Gemäss Verordnung dürfte der Restaurantbetreiber diese Gäste nicht bedienen. Somit verdient er nichts, und es ist daher davon auszugehen, dass er die Gäste trotzdem bewirtet.»

Man sehe auch ein Informationsdefizit, so die schriftliche Stellungnahme aus Basel. «Auffallend ist, dass einzelne kleinere Restaurants das Schutzkonzept fürs Gastgewerbe gar nicht kennen.» Hier sei der Branchenverband Gastrosuisse gefragt.

Generell betonen die Kantone aber, dass sich die meisten Restaurants gut an die Vorschriften halten würden. Ausreisser oder auch einzelne aktive Verweigerer der Massnahmen gebe es aber überall.

Rendez-Vous, 26.5.2021 ; 

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