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Öffnungsschritte vom 28. Juni Die Übersicht: Diese Lockerungen schlägt der Bundesrat vor

Weitere Öffnungsschritte sollen den Weg in Richtung Normalisierungsphase ebnen – rechtzeitig auf die Sommerferien hin.

Das ist die Ausgangslage: Seit dem letzten Öffnungsschritt von Ende Mai hat sich die epidemiologische Situation verbessert. Die Fallzahlen sinken, die Intensivbetten sind weniger mit Covid-19-Patienten belegt, gleichzeitig sind immer mehr Personen gegen das Coronavirus geimpft. Darum steht weiteren Lockerungen vor den Sommerferien laut dem Bundesrat nichts im Weg.

Lockerung der Maskenpflicht: Der Bundesrat möchte ab dem 28. Juni die Maskenpflicht im Freien aufheben. Konkret schlägt Gesundheitsminister Alain Berset vor, die Maskenpflicht in Aussenbereichen von öffentlich zugänglichen Einrichtungen, Freizeitbetrieben, Bahnhöfen und Haltestellen aufzuheben. Das betrifft ebenso die Aussendecks von Schiffen und Sessellifte.

Vorsichtsmassnahmen im Büro: Am Arbeitsplatz soll die generelle Maskenpflicht zwar ebenfalls aufgehoben werden. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber hätten aber weiterhin die Pflicht, ihre Arbeitnehmenden zu schützen, heisst es in der Mitteilung. Eine generelle Aufhebung der Homeoffice-Pflicht ist im Vorschlag des Bundesrats nirgends erwähnt.

Kurzarbeit bis Ende September

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Der Bundesrat hat auch eine Anpassung der Massnahmen im Bereich der Kurzarbeitsentschädigung vorgeschlagen. Denn viele Betriebe und Arbeitnehmende können auch mit den nun per Ende Juni vorgesehenen Öffnungen nicht im selben Ausmass arbeiten wie vor der Coronakrise.

Aus diesem Grund schlägt der Bundesrat vor, die Betroffenen weiter gezielt zu unterstützen und den ausserordentlichen Anspruch auf Kurzarbeitsgelder für Lernende, für Personen in befristeten Arbeitsverhältnissen und für Personen auf Abruf in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis bis Ende September zu verlängern. Die Kantone, die Sozialpartner und die zuständigen Kommissionen können sich noch dazu äussern. Der definitive Entscheid folgt am 23. Juni.

Änderungen an den Schulen: Der Bundesrat will die Maskenpflicht auf der Sekundarstufe II aufheben. Für Regeln an den Gymnasien, Fachmittelschulen und Berufsschulen sollen ab 28. Juni wieder die Kantone zuständig sein.

Neue Regeln für die Gastronomie: In Restaurants soll die Gruppengrösse pro Tisch von vier auf sechs Personen erhöht werden. Wie bisher soll drinnen eine Sitzpflicht gelten, draussen soll sie aber aufgehoben werden. Auf Terrassen will der Bundesrat auch die Beschränkung der Gästegruppengrösse und die Maskenpflicht aufheben. Kontaktdaten müssen aber angegeben werden.

Gute News für Ferienhungrige: Die Quarantänepflicht für Einreisende aus allen Staaten und Gebieten des Schengenraums soll vollständig aufgehoben werden. Auch Drittstaatenangehörige sollen wieder einreisen dürfen.

Besuch in Clubs mit Zertifikat: Betreiber von Diskotheken sollen nach monatelanger Schliessung ihre Tanzflächen wieder öffnen können. Jedoch soll nur Personen mit Covid-Zertifikat – also Geimpfte, Genesene oder Getestete – Einlass gewährt werden. Maximal sollen 250 Personen anwesend sein dürfen. Sie sollen keine Maske tragen müssen, aber ihre Kontaktdaten angeben.

Zugang zu Anlässen: Ab 1000 Personen soll das Covid-19-Zertifikat Pflicht sein. Drinnen können bis zu 3000 Personen – mit Maske – teilnehmen, im Freien bis zu 5000. Auch Läden, Freizeitbetriebe und Sporteinrichtungen sollen nach dem Bundesrat ihre Kapazitäten wieder besser nutzen können. Aquaparks sollen mit Platzeinschränkungen für alle Gäste wieder öffnen.

So geht es nun weiter: Die obigen und weitere Vorschläge hat der Bundesrat heute in die Konsultation geschickt. Am 23. Juni entscheidet er definitiv.

Quelle: Bundesrat, 11.06.2021 Das hat der Bundesratam 11. Juni beschlossen Sport und Kultur in Innenräumen• Beschränkung der Gruppengrösse aufgehoben• Masken- und Abstandpflicht Selbsttests• Verkauf von Selbsttests in Drogerien und Detailhandel • Vom Bund finanzierte 5 Selbsttests pro Monat weiterhin in Apotheken Aufhebung der Maskenpflicht in der Sekundarstufe II• Für Gymnasien, Fachmittelschulen und Berufsschulen sind Kantone zuständig Diese Lockerungen sollen ab dem 28. Juni gelten Keine Maskenpflicht mehr im Freien• Öffentliche Einrichtungen und Freizeitbetriebe• Bahnhöfe und Haltestellen• Aussendecks von Schiffen und Sessellifte Mehr Kapazitäten im Innenbereich • In Läden, Freizeitbetrieben oder Sporteinrichtungen Aufhebung der Maskenpflicht bei der Arbeit• Abstand muss eingehalten werden• Maskenpflicht weiterhin für Angestellte in Restaurants und im Detailhandel Restaurants• Innen max. 6 Personen pro Tisch• Sitzpflicht bleibt, Bewegung mit Maske • Draussen Gruppengrösse unbeschränkt, Sitzpflicht wird aufgehoben Diskotheken und Tanzlokale offen• Zugang nur mit gültigem Covid-Zertifikat• Höchstens 250 Personen• Keine Maskenpflicht Veranstaltungen mit Zertifikat• Bewegung im Innenraum mit Maske• Innen max. 3‘000 Personen• Draussen max. 5‘000 Personen• 2/3 der Kapazitäten können genutzt werden Veranstaltungen ohne Zertifikat• Sitzend max. 1000 Personen (Kino, Theater, Fussballmatch)• Bewegend max. 250 Personen (Hochzeit, Konzert ohne Bestuhlung)• 1/2 der Kapazitäten können genutzt werden

SRF 4 News, 11.06.2021, 15:30 Uhr ; 

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