- Seit Beginn der «Ausserordentlichen Lage» am 16. März ist die Nachfrage im öffentlichen Verkehr um 80 Prozent eingebrochen.
- Der Branche entgehen somit monatlich rund 500 Millionen Franken an Erträgen, so die Alliance SwissPass.
- Inhaber einer General-, Verbund-, Strecken- und Moduljahresabonnements werden teilweise entschädigt.
Jahresabos: GA-Besitzer können ihr Abo während 30 Tagen kostenlos hinterlegen. Das ist während der «Ausserordentlichen Lage» online und rückwirkend auf den 17. März 2020 möglich. Nun hat sich die ÖV-Branche entschieden, eine weitere Kulanz von 15 Tagen zu gewähren. Diese werden beim GA bei der Erneuerung des Abos dem Rechnungsbetrag angerechnet. Verbund- , Strecken- und Moduljahresabos werden um 15 Tage verlängert.
Monatsabo: Auch Kunden mit einem Monats-Verbund , Strecken- oder Modulabo werden entschädigt. Sie erhalten je nach Verbund und Produkt 15 Franken oder 15 Prozent des Abopreises vergütet.
Nicht entschädigt werden Benutzer des Halbtaxabonnements , des seven25 sowie des Ausflugs-Abos .
«Diese Entschädigungslösung der Transportunternehmen und ÖV-Verbunde ohne Mittel der öffentlichen Hand bewegt sich im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten der ÖV-Branche», betont die Alliance SwissPass. Insgesamt würden die Kunden mit über 100 Millionen Franken entschädigt. Mit der Sicherstellung der Grundversorgung würde der öffentliche Verkehr in der Schweiz einen wichtigen Beitrag zu Bewältigung der COVID-19-Pandemie leisten.