Zum Inhalt springen

Header

Audio
«Bin froh, dass diese stupide Bestimmung überdacht wird»
Aus Espresso vom 20.08.2019. Bild: Colourbox
abspielen. Laufzeit 4 Minuten 2 Sekunden.
Inhalt

ÖV-Busse für 5-Jährige Mutter: «Bin froh, dass diese stupide Bestimmung überdacht wird»

Die ÖV-Branche will bei den Schwarzfahrer-Zuschlägen über die Bücher. Die Mutter der gebüssten 5-Jährigen begrüsst das.

«Absurd», «unfassbar», «eine Frechheit» - schweizweit war man sich nach dem Beitrag im SRF-Konsumentenmagazin «Espresso» vom letzten Donnerstag einig: Dass die Schaffhauser Verkehrsbetriebe einem 5-jährigen Mädchen eine 100-Franken-Busse wegen Schwarzfahrens aufgebrummt haben, entbehre jeglichen gesunden Menschenverstands.

Der Proteststurm hat unterdessen gewirkt: Die Busse wird annulliert, das Mädchen kassiert auch keinen Eintrag im nationalen Schwarzfahrer-Register und die umstrittene Regelung wird überdacht. Dies vermeldet die «NZZ am Sonntag».

«Das Ganze ging an der Fünfjährigen ziemlich vorbei»

Die Mutter der 5-Jährigen sagt gegenüber «Espresso», sie sei in erster Linie froh, dass diese «stupide Bestimmung» jetzt zumindest überdacht werde. Deswegen sei sie mit der Geschichte auch an die Öffentlichkeit gegangen und nicht, weil es ihr ums Geld gegangen sei.

Und die Töchter? Die 10-Jährige sei froh über die positive Wendung. Mit der Kleinen habe man das gar nicht gross thematisiert: «Sie ist Fünf. Das Ganze ging ziemlich an ihr vorbei.»

«Nicht vorsätzlich»

Bei der Branchenorganisation CH-direct, welche für die ÖV-Tarife in der Schweiz und letztlich auch für die umstrittene Schwarzfahrer-Bestimmung verantwortlich ist, heisst es: Man sei gemeinsam mit den Schaffhauser Verkehrsbetrieben zum Schluss gekommen, dass das Mädchen in diesem Fall wohl nicht vorsätzlich schwarz gefahren sei. Deshalb habe man die Busse annulliert.

Gleichzeitig stellt sich Thomas Ammann, Mediensprecher von CH-direct, hinter die verantwortlichen Kontrolleure: «Sie haben gemäss den geltenden Richtlinien gehandelt.»

Und gemäss diesen brauchen auch Kinder unter sechs Jahren einen Fahrausweis, wenn – und das ist der entscheidende Punkt – ihre Begleitperson jünger ist als zwölf. Im Schaffhauser Fall hat die zehnjährige Schwester die Fünfjährige begleitet.

Änderungen nicht vor Juni 2020

CH-direct will nun aber über die Bücher. In welche Richtung, ist noch völlig offen. «Ziel ist eine möglichst einfache und einheitliche Regelung», verspricht Ammann nebulös. Konkretes sei nicht vor Juni 2020 zu erwarten.

Die Schaffhauser Verkehrsbetriebe (VBSH) und wohl auch viele andere Bus- und Bahnunternehmen in der Schweiz wollen aber lieber heute als morgen klare Handlungsanweisungen. Die Kontrolleure würden gerne wissen, wie sie nun vorgehen sollen, sagt der Mediensprecher der VBSH. Also ob sie weiterhin konsequent gemäss Vorschriften handeln und kleinen Kindern Bussen verteilen sollen, oder ob man den Kontrolleuren in solchen Fällen nicht mehr Ermessensspielraum zugesteht.

Jederzeit top informiert!
Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.
Schliessen

Jederzeit top informiert!

Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden. Mehr

Push-Benachrichtigungen sind kurze Hinweise auf Ihrem Bildschirm mit den wichtigsten Nachrichten - unabhängig davon, ob srf.ch gerade geöffnet ist oder nicht. Klicken Sie auf einen der Hinweise, so gelangen Sie zum entsprechenden Artikel. Sie können diese Mitteilungen jederzeit wieder deaktivieren. Weniger

Sie haben diesen Hinweis zur Aktivierung von Browser-Push-Mitteilungen bereits mehrfach ausgeblendet. Wollen Sie diesen Hinweis permanent ausblenden oder in einigen Wochen nochmals daran erinnert werden?

Meistgelesene Artikel