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Opfer von sexueller Gewalt Die Unfallversicherung zahlt – die Hürden sind hoch

Sexuelle Gewalt gilt als Unfall. Der Versicherungsschutz wäre gut, wenn er denn greift.

Wer in der Schweiz Opfer einer Gewalttat wird, hat rechtlich gesehen einen Unfall erlitten. Das ist auch im Fall von sexuellen Übergriffen und Vergewaltigung so, was die Betroffenen in einer ohnehin schon schwierigen Situation vor schwierige Fragen stellt.

In der Schweiz geschehen täglich schwere sexuelle Übergriffe: Die Bundes-Statistik zählt 679 Vergewaltigungen und 626 Fälle von sexueller Nötigung im Jahr 2019. Das seien sehr traumatische Ereignisse, weiss Agota Lavoyer von der Berner Beratungsstelle Lantana. «Viele Frauen oder Betroffene brauchen eine Weile, manchmal Monate oder Jahre, bis sie sich jemandem anvertrauen.»

Ohne Strafanzeige kein Geld

Sie spricht von mehreren Hürden. Zunächst geht es darum, Hilfe zu holen und Strafanzeige zu machen. Neun von zehn Betroffenen machen keine Strafanzeige. «Oft sind sie dazu psychisch nicht in der Lage», sagt Susanne Nielen Gangwisch von der Opferhilfe Aargau/Solothurn.

Im besten Fall würden sie sich untersuchen lassen, um Gewalt- oder DNA-Spuren zu sichern. Bei den Beratungsstellen heisst es, ohne Strafanzeige sei eine Unfallversicherung kaum bereit zu zahlen.

Viele Betroffene wissen nicht, dass die Unfallversicherung einen guten Versicherungsschutz bietet. Dazu zählen Heilungskosten, Taggeld von 80 Prozent des Lohnes sowie weitere langfristige Unterstützung. Bei der Opferhilfe Aargau/Solothurn bestätigt das Nielen Gangwisch. Sie schränkt aber ein: «Bei Vergewaltigung oder sexueller Nötigung funktioniert es nicht immer so gut.»

Wie sage ich es bei der Arbeit?

Das hat verschiedene Gründe und beginnt mit der dritten Hürde, der Unfall-Meldung. Wie sage ich es bloss bei der Arbeit? Bei der Berner Opferhilfestelle erklärt Lavoyer: «Gerade in kleineren Betrieben ohne Personalverantwortliche oder HR-Abteilung, müssen Betroffene direkt zur Chefin oder zum Chef. Und das ist für viele eine unüberwindbare Hürde.»

Bei der grössten Unfallversicherung der Schweiz, der Suva, verweisen die Zuständigen auf Hochrechnungen aus der Statistik zum Unfallversicherungsgesetz: Alle entsprechenden Versicherer decken pro Jahr im Schnitt die Folgekosten von rund 7300 «Unfällen nach Gewalt-Einwirkung», davon betreffen rund 1100 Fälle häusliche Gewalt und 60 sexuelle Gewalt. Zahlt die Unfallversicherung nicht, springen Krankenkasse und Opferhilfe stellvertretend ein, allerdings mit schlechteren Leistungen.

Einfacheres Vorgehen verlangt

Die Hürden beobachten auch Anwälte und weitere Beratungsstellen von der Ost- bis in die Nordwestschweiz. Sie wünschen sich einfachere Verfahren und mehr Sensibilisierung. Das ist in der Politik angekommen: Diese Woche diskutieren die Kantone darüber, ob es ein einheitliches Vorgehen braucht, wenn es um die medizinischen Untersuchungen und deren Dokumentationen nach der Gewalt geht.

Wo die Schweiz beim Schutz vor Gewalt gegen Frauen und der umfassenden Betreuung steht, muss sie Anfang nächstes Jahres darlegen. Denn dazu verpflichtet sie die «Istanbul Konvention» des Europarats.

SRF 4 News, Heute Morgen, 26. Mai 2020, 06:00 Uhr

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