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Opferhilfe-Gesetz Wer im Ausland misshandelt wurde, bekommt keine Schweizer Hilfe

  • Wer in der Schweiz lebt und Gewalt ausgesetzt ist, bekommt Unterstützung von der Opferhilfe.
  • Wenn es jedoch im Ausland zur Gewalt kam und die Person zum Zeitpunkt der Tat keinen Wohnsitz in der Schweiz hatte, greift das Opferhilfe-Gesetz nicht.
  • Nun haben sich 112 Organisationen zusammengetan, um eine Anpassung des Gesetzes zu fordern.

Viele Migrantinnen und Migranten, die heute in der Schweiz leben, flüchteten aus ihrer Heimat, weil sie dort Gewalt erlebten – sei es durch Krieg, Folter oder eine andere Form der Misshandlung. Doch weil die Gewalttat im Ausland geschah, haben diese Personen in der Schweiz keinen Anspruch auf Opferhilfe.

Simone Eggler von der Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes prangert dies an. «Tausenden von Menschen in der Schweiz wird so der Zugang zu spezialisierter Hilfe verwehrt».

Nur Nothilfe und Krankenversicherung

Wenn die Gewalttat in der Schweiz geschehen wäre, hätte die betroffene Person Anspruch auf spezialisierte Unterstützung. Garantiert sind eine geeignete Unterkunft, medizinische Versorgung, materielle und psychologische Hilfe, Übersetzung und Beratung.

Drei von vier Kriegsflüchtlingen sind traumatisiert

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Wie viele Flüchtlinge im Ausland Opfer von Gewalt wurden, ist zahlenmässig nicht genau erhoben. In Deutschland kam eine Studie aus dem Jahr 2018 zum Schluss, dass drei Viertel aller Kriegsflüchtlinge aus Syrien, Afghanistan oder dem Irak Gewalt erfahren hatten und dadurch traumatisiert wurden. Aus der Schweiz gibt es keine vergleichbaren Zahlen.

Passiert die Tat im Ausland, kommt nur Geld aus der Nothilfe und Krankenversicherung – nicht bezahlt werden hingegen Unterkunft und Übersetzung ausserhalb von Bundesasylzentren und Beratung.

Lukas Rieder vom Staatssekretariat für Migration erklärt diese Einschränkung mit dem sogenannten Territorialitätsprinzip der Opferhilfe. «Der Staat zeigt sich mit jenen Opfern solidarisch, die er auf seinem Boden nicht beschützen kann.» Das habe auch einen Grund, so Rieder weiter, «es ist unglaublich schwierig, im Ausland Strafbestände sauber abzuklären».

Simone Eggler widerspricht: Man könne nicht erwarten, dass eine Frau, die in Libyen sexuelle Gewalt erlebt habe, nach Libyen zurückgehe, um dort nach spezialisierter Hilfe zu fragen. «Sie ist genau wegen der Gewalt aus Libyen geflohen, deshalb braucht sie diese Hilfe hier.»

Abhängig vom Aufenthaltsstatus

Um das möglich zu machen, brauche es eine Gesetzesänderung. Terre des Femmes hat sich deshalb mit über 100 weiteren Organisationen zusammengetan, um dafür zu kämpfen. Sie fordern vom Bund und den Kantonen, dass alle Gewaltopfer dasselbe Recht auf Hilfe haben.

Der Bundesrat hat sich im Oktober gegen eine entsprechende Anpassung des Opferhilfe-Gesetzes ausgesprochen. Es müsse eher nach pragmatischen Lösungen gesucht werden, sodass Gewaltbetroffene «mit Bleiberecht in der Schweiz Zugang zu entsprechenden Unterstützungsleistungen haben».

Die Regierung sieht also durchaus ein, dass spezifische Hilfe geleistet werden muss, sie macht diese jedoch vom Aufenthaltsstatus der Betroffenen abhängig.

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