- Der Bundesrat will die Hilfsangebote für Opfer sexueller und häuslicher Gewalt ausbauen.
- Forensische Spuren sollen schnell und kostenlos gesichert werden.
- Kantone sollen genügend Notunterkünfte zur Verfügung stellen und Informationsarbeit leisten.
Der Bundesrat schlägt Verbesserungen bei der medizinischen Versorgung, der rechtsmedizinischen Dokumentation und der Unterbringung von Opfern von sexueller und häuslicher Gewalt vor. Die Kantone sollen informieren müssen, wo Opfer Hilfe finden.
Gewaltopfer haben Anspruch auf Unterstützung, wie der Bundesrat zur Teilrevision des Opferhilfegesetzes schrieb. Besonders für Opfer sexueller und häuslicher Gewalt will die Landesregierung die Angebote ausweiten. Das sei ein wichtiger Schritt angesichts der besorgniserregenden Zunahme solcher Delikte im vergangenen Jahr.
Beweismittelsicherung für mehr Verurteilungen
Neben der schnellen medizinischen Versorgung ist dem Bundesrat zufolge die umgehende rechtsmedizinische Dokumentation von Verletzungen und Spuren wichtig. Zentral seien möglichst niedrige Hürden bei der Erstversorgung durch Fachpersonal. Die Kantone sollen ausreichende Angebote und den Zugang zu einer spezialisierten Behandlung gewährleisten.
Forensische Untersuchungen müssen gemäss dem Vorschlag kostenlos sein und unabhängig davon, ob die misshandelte Person die Täterschaft anzeigen will oder nicht. Die Erfassung dient später als Beweismittel und soll zu mehr Anzeigen und Verurteilungen führen.
Die Massnahmen des Bundesrates müssten die Kantone mit Notunterkünften ergänzen und genügend Schutzplätze für die Opfer – zum Grossteil Frauen – schaffen.
Damit das greift, müssen die Betroffenen ihre Rechte und Anlaufstellen kennen, worüber die Kantone umfassend informieren sollen.
Hälfte der Tötungsdelikte zu Hause
2024 gab es 17 Femizide und zwei getötete Männer in aktuellen oder ehemaligen Partnerschaften. Im Familienkontext wurden eine Minderjährige, eine Frau und fünf Männer umgebracht. Über die Hälfte der 45 Tötungsdelikte erfolgten damit im häuslichen Umfeld. 2023 waren es im Partnerschaftszusammenhang 14 Frauen und zwei Männer sowie im Familienumfeld vier Mädchen, zwei Frauen und drei Männer.
Die Teilrevision des Opferhilfegesetzes ist nach Angaben des Bundesrats Teil der Umsetzung einer Roadmap von Bund und Kantonen zur Bekämpfung häuslicher und sexueller Gewalt. Seit 2021 läuft eine Diskussion mit dem Ziel, wirkungsvolle Präventionsmassnahmen und einen verbesserten Opferschutz zu schaffen.
Weiter gehört die Gesetzesänderung zum nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt.