- In schützenswerten Orten sollen das Planen und Bauen von Wohnungen und die Installation von Solaranlagen vereinfacht werden.
- Der Bundesrat will dafür die Vorgaben zum Ortsbildschutz anpassen.
- Der Schutz soll dabei aber nicht unverhältnismässig eingeschränkt werden.
Konkret geht es darum, die Anwendung des Bundesinventars der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (Isos) zu vereinfachen. Dabei sollen der Wohnungsbau und die dafür nötigen Verfahren in Kantonen und Gemeinden beschleunigt werden.
Der Bundesrat will weniger Isos-Verfahren, die eine qualifizierte Interessenabwägung erfordern. Für viele Projekte führe das zu kürzeren und einfacheren Verfahren. Und er will den Ermessensspielraum für Kantone und Gemeinden bei der Anwendung der Vorgaben festlegen und Erhaltungsziele offener formulieren.
Eine einfachere Regelung plant der Bundesrat auch für Solaranlagen in erhaltenswerten Städten und Dörfern, zugunsten der Energiewende. Die Isos-Direktanwendung – und damit das aufwendigere Verfahren – soll weiterhin für bestehende Bauten gelten, jedoch nicht mehr für Neubauten.