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Ortsbildschutz Wohnungsbau in schützenswerten Orten soll erleichtert werden

  • In schützenswerten Orten sollen das Planen und Bauen von Wohnungen und die Installation von Solaranlagen vereinfacht werden.
  • Der Bundesrat will dafür die Vorgaben zum Ortsbildschutz anpassen.
  • Der Schutz soll dabei aber nicht unverhältnismässig eingeschränkt werden.

Konkret geht es darum, die Anwendung des Bundesinventars der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (Isos) zu vereinfachen. Dabei sollen der Wohnungsbau und die dafür nötigen Verfahren in Kantonen und Gemeinden beschleunigt werden.

1200 Siedlungen im Inventar

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Blick auf ein Dorf in einem alpinen Tal zwischen bewaldeten Bergen.
Legende: Der Schweizer Heimatschutz würdigte die Gemeinde Poschiavo GR mit dem Wakkerpreis 2025 als Vorbild für ein gelungenes Zusammenwirken von Tradition, Fortschritt und Gemeinschaftssinn. Sie ist auch im Isos-Inventar erfasst. KEYSTONE/Christian Beutler

Kantone und Gemeinden müssen das Isos berücksichtigen, können aber im Rahmen von Interessenabwägungen davon abweichen.

Betrifft ein Bauvorhaben eine Bundesaufgabe, müssen sie die Bestimmungen direkt anwenden. Der Fall ist das unter anderem bei Neueinzonungen, beim Errichten von Schutzbauten und wenn der Gewässerschutz tangiert ist.

Im Isos aufgeführt sind landesweit rund 1200 als wertvoll beurteilte Siedlungen. Steht ein Ort auf der Liste, bedeutet das keinen absoluten Schutz. Vielmehr soll das Inventar eine Entscheidgrundlage sein und dafür sorgen, dass Schweizer Baukultur erhalten bleibt.

Die neu präsentierten Regelungen wurden an einem Runden Tisch unter Leitung des Bundesamtes für Kultur erarbeitet und sollen nun bis im Herbst 2026 umgesetzt werden.

Der Bundesrat will weniger Isos-Verfahren, die eine qualifizierte Interessenabwägung erfordern. Für viele Projekte führe das zu kürzeren und einfacheren Verfahren. Und er will den Ermessensspielraum für Kantone und Gemeinden bei der Anwendung der Vorgaben festlegen und Erhaltungsziele offener formulieren.

Eine einfachere Regelung plant der Bundesrat auch für Solaranlagen in erhaltenswerten Städten und Dörfern, zugunsten der Energiewende. Die Isos-Direktanwendung – und damit das aufwendigere Verfahren – soll weiterhin für bestehende Bauten gelten, jedoch nicht mehr für Neubauten.

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