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Pandemie-Strategie Corona-Lockerungen: Schweiz und Deutschland im Vergleich

Die Schweiz lockert seit dem 1. März die Corona-Massnahmen. Deutschland hingegen ist deutlich vorsichtiger. Der deutsche Shutdown soll mit einem differenzierten Stufenplan grundsätzlich bis zum 28. März verlängert werden, wie Bundeskanzlerin Angela Merkel bekannt gab. Erste kleine Lockerungsschritte sind aber auch in Deutschland vorgesehen. Die Lockerungs-Strategie der Schweiz und Deutschland im Vergleich.

Quelle: Bundesrat, deutsche Bundesregierung; Stand 4.3.2021 evtl. ab 22. März: Öffnung der Aussengastronomie und der Innenbereiche* seit 1. März: private Treffen im Freien mit max. 15 Personen *unter Erfüllung bestimmter Richtwerte frühestens ab 22. März: Öffnung der Aussengastronomie* ab 8. März: private Treffen mit max. 5 oder 10 Personen* frühestens ab 5. April: Freizeitveranstaltungen draussen mit max. 50 Personen* Quelle: Bundesrat, deutsche Bundesregierung; Stand 4.3.2021 Lockerungen in der Gastronomie und bei Treffen

Gastronomie

In der Öffnung der gastronomischen Betriebe verfolgt die Schweiz einen offensiveren Kurs als Deutschland. In beiden Ländern ist zwar eine Öffnung der Aussengastronomie ab 22. März angedacht. In der Schweiz soll aber auch die Öffnung der Innenbereiche der Restaurants möglich sein, sofern sich die epidemische Situation in den nächsten Wochen positiv entwickelt. Die Schweiz und Deutschland machen ihre geplanten Öffnungsschritte von jeweils unterschiedlichen Richtwerten abhängig (vgl. Box unten).

Richtwerte im Vergleich

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Die nächsten geplanten Öffnungsschritte sind abhängig vom aktuellen Infektionsgeschehen. So haben sowohl die Schweiz wie auch Deutschland bestimmte Richtwerte festgelegt. In beiden Ländern sehen diese aber unterschiedlich aus.

Schweiz

  • Die Positivitätsrate muss unter fünf Prozent liegen.
  • Die Auslastung der Intensivplätze mit Covid-19-Patienten muss unter 250 belegten Betten liegen.
  • Durchschnittliche Reproduktionszahl über die letzten 7 Tage muss unter 1 liegen.
  • Die 14-Tages-Inzidenz* darf am 17. März nicht höher sein als am 1. März.

Deutschland

  • 7-Tage-Inzidenz*: Je nach Inzidenzwert (unter 50 oder zwischen 50 und 100) fallen die geplanten Lockerungen unterschiedlich stark aus.

* Die Inzidenz bezeichnet die Anzahl neu auftretender Fälle pro 100'000 Einwohner in der Bevölkerung während einer bestimmten Zeit (z.B. während 7 oder 14 Tagen).

Private Treffen

In der Schweiz sind Treffen im Freien im Familien- und Freundeskreis sowie sportliche und kulturelle Aktivitäten mit bis zu 15 Personen seit 1. März wieder erlaubt.

Deutschland ist restriktiver. Ab 8. März sind erstmals wieder private Treffen von fünf Personen möglich – und zwar nur zwischen dem eigenen und einem weiteren Haushalt. In Regionen mit einer 7-Tage-Inzidenz von weniger als 35 Neuinfektionen sind Treffen von maximal zehn Personen aus drei verschiedenen Haushalten erlaubt. Zudem sollen frühestens ab 5. April – unter Erfüllung der Richtwerte – Freizeitveranstaltungen draussen mit maximal 50 Personen möglich sein. In der Schweiz hat der Bundesrat dazu noch keine genaueren Lockerungspläne bekannt gegeben.

waren immer geöffnet: Bau- und Gartenmärkte seit 1. März: Öffnung gesamter Einzelhandel *unter Erfüllung bestimmter Richtwerte ab 8. März: Buchhandlungen, Gartenmärkte ab 8. März: Termin-Shopping im Einzelhandel oder Öffnung Einzelhandel* frühestens ab 5. April:Öffnung Einzelhandel bei höherer Inzidenz* Quelle: Bundesrat, deutsche Bundesregierung; Stand 4.3.2021 Lockerungen im Einzelhandel

Einzelhandel

In der Schweiz sind seit dem 1. März alle Läden wieder geöffnet. In Deutschland sollen ab 8. März Buchhandlungen, Gartenzentren und Blumenläden ihren Betrieb ebenfalls wieder hochfahren. Der restliche Einzelhandel soll gleichzeitig nur in Form von Termin-Shopping oder bei hoher Inzidenz frühestens am 5. April wieder öffnen dürfen.

seit 1. März: Museen, Zoos, botanische Gärten, Lesesäle Bibliotheken seit 1. März: Sport- und Freizeit- anlagen draussen bis max. 15 Personen seit 1. März: Sport und Kultur für Jugendliche unter 20 Jahren evtl. ab 22. März: Kultur- und Sportveran- staltungen mit Publikum in begrenztem Rahmen* evtl. ab 22. März: Sport in Innenräumen* *unter Erfüllung bestimmter Richtwerte ab 8. März: Museen, Zoos, botanische Gärten* ab 8. März: kontaktfreier Aussensport mit 5 oder 10 Personen* frühestens ab 22. März: Theater, Konzerthäuser Kinos* frühestens ab 22. März: kontaktfreier Innensport, Aussensport mit Kontakt* frühestens ab 5. April: Innensport mit Kontakt* Quelle: Bundesrat, deutsche Bundesregierung; Stand 4.3.2021 Lockerungen bei Sport und Kultur

Kultur & Sport

In der Schweiz haben seit dem 1. März Museen, Zoos, botanische Gärten und Lesesäle von Bibliotheken ihre Türen wieder geöffnet, ebenso Sport- und Freizeitanlagen. Jugendliche unter 20 Jahren dürfen Sport- und Kulturveranstaltungen besuchen. Ab dem 22. März sollen Kultur- und Sportveranstaltungen mit breitem Publikum in begrenztem Rahmen sowie kontaktfreier Sport in Innenräumen unter Erfüllung bestimmter Richtwerte für alle Altersgruppen wieder möglich sein.

In Deutschland hingegen öffnen ab 8. März zuerst nur Museen, Zoos und botanische Gärten. Kontaktfreier Aussensport ist mit fünf oder maximal zehn Personen möglich. Frühestens ab dem 22. März ist auch kontaktfreier Sport in Innenräumen und Kontakt-Sport draussen unter Erfüllung der Richtwerte geplant. Auch Theater, Konzerthäuser und Kinos sollen dann ihren Betrieb wieder aufnehmen.

Quelle: Bundesrat/deutsche Bundesregierung; Stand 4.3.2021 waren immer geöffnet: Coiffeure, Masseure etc. evtl. ab 22. März: Lockerung Homeoffice-Pflicht* *unter Erfüllung bestimmter Richtwerte seit 1. März: Coiffeure ab 8. März: Massage, Fusspflege etc. (mit Test) bis min. 30. April: Homeoffice Lockerungen bei körpernahen Dienstleistungen und Homeoffice

Körpernahe Dienstleistungen

In der Schweiz waren Coiffeursalons und medizinische Massagepraxen und ähnliche Betriebe im zweiten Shutdown stets geöffnet. In Deutschland kann man erst seit dieser Woche wieder Coiffeursalons besuchen. Körpernahe Dienstleistungen von Kosmetik- oder Fusspflege-Studios sind ab 8. März wieder erlaubt, aber nur unter Vorweisung eines tagesaktuellen Tests.

Homeoffice

In der Schweiz hat der Bundesrat ab dem 22. März eine Lockerung der Homeoffice-Pflicht in Aussicht gestellt. In Deutschland gilt die Homeoffice-Regelung deutlich länger, bis mindestens 30. April.

SRF Tagesschau, 04.03.2021, 12.30 Uhr

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