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Pannenzug FV-Dosto Neue Doppelstockzüge laut SBB besser unterwegs

  • Die als Pannenzüge bezeichneten neuen Fernverkehrs-Doppelstockzüge (FV-Dosto) seien nun stabiler unterwegs, teilt die SBB mit.
  • Ausfälle hätte es in den letzten Tagen keine gegeben: Die Türsoftware sei auf neuestem Stand, die Türen gewartet und die Mängel behoben.
  • Der Hersteller Bombardier wird in den nächsten Monaten die Fahrzeugsoftware weiter verbessern.

Die spezielle Neigetechnik der neuen Doppelstockzüge ist verantwortlich für ein unangenehmes Schütteln im Zug. Für eine komfortablere Fahrt änderte Bombardier nun an einem Testzug das Radprofil und die Software der Wankkompensation. Dadurch soll der Zug ruhiger fahren. Bis zum Fahrplanwechsel im Dezember sind die Anpassungen auch bei den restlichen Fahrzeugen vorgesehen.

Die Bahn will schrittweise weitere FV-Dosto zwischen Chur, St. Gallen, Zürich und Basel einsetzen. Ab Dezember soll der FV-Dosto voraussichtlich auch auf der Strecke Basel-Zürich-Chur verkehren. Auf der Strecke St. Gallen-Genf Flughafen werden die Züge eingesetzt, sobald genügend betriebstaugliche Fahrzeuge vorhanden sind, so die SBB.

Das sagt Inland-Redaktor Iwan Santoro:

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Trotz der von der SBB kommunizierten Verbesserungen ist der FV-Dosto noch immer dreimal pannenanfälliger als die bisherigen Doppelstock-Kompositionen der SBB. Beim FV-Dosto kommt es durchschnittlich alle 3000 Kilometer zu einer Störung, bei den anderen Doppelstöckern bloss alle 10'000 Kilometer. Ausserdem war bei der Fahrt mit dem Zug von Zürich nach Basel anlässlich der Medieninformation heute keine Verbesserung in Sachen Schwankungen festzustellen – wobei der SBB-Sprecher darauf hinwies, dass der betreffende Zug noch nicht mit neuer Software ausgerüstet sei. Wirklich ruhig läuft der Zug bislang nur bei hohen Tempi.

Behindertengerechte Rampen

Die SBB musste auf Geheiss des Bundesverwaltungsgerichts ausserdem den Nachweis erbringen, dass die Wagen beim Ein- und Ausstieg eine Neigung von maximal 15 Prozent aufweisen. 69 von 76 Zustiegsrampen waren den Angaben zufolge korrekt. Bei den restlichen sieben gab es Überschreitungen, die Angaben von Bombardier zufolge den Fertigungstoleranzen zuzuschreiben sind.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte die Züge als behindertengerecht erachtet. Die Organisation Inclusion Handicap zog diesen Entscheid ans Bundesgericht weiter. Der Rekurs habe keinen Einfluss auf den Einsatz der Züge, wie die SBB schreiben.

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