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Parlamentarische Untersuchung Eine PUK soll den Fall CS aufrollen: Das kann die Sonderwaffe

Darum geht es: Die Aufarbeitung des Falls CS nimmt Fahrt auf. Nachdem die Rufe danach lauter geworden waren, hat am Montag das Büro des Nationalrats bekannt gegeben, dass es eine parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) einsetzen will. Ziel der Untersuchung soll es sein, die Verantwortlichkeiten der Behörden und Organe zu klären. Konkret könnten dabei Fragen gestellt werden wie: Haben die Institutionen funktioniert? Hat die Finma ihren Job gemacht? Auch die Rolle des Bundesrates könnte zur Sprache kommen. Im Parlament kritisieren einige etwa das Verhalten von Ex-Bundesrat Ueli Maurer, der noch vor wenigen Monaten erklärte, dass man der CS ein, zwei Jahre geben solle .

Wann kommt es eigentlich zu einer PUK? Man spricht in diesem Zusammenhang auch von der «schärfsten Waffe» des Parlaments. Sie kommt zum Einsatz, wenn der Verdacht besteht, dass im Räderwerk des Bundes etwas nicht mit rechten Dingen zu und hergegangen ist – und es zu «Vorkommnissen grosser Tragweite» gekommen ist, wie es im Gesetz heisst. Mehrere Etappen müssen auf dem Weg dorthin absolviert werden. Zunächst muss eine parlamentarische Initiative die Einsetzung einer PUK fordern. Den Boden dafür hat das Nationalratsbüro nun für die grosse Kammer gelegt. Selbiges muss auch im Ständerat geschehen. Ist dies der Fall, kommt es in beiden Gremien zu einem Votum, bei dem ein einfaches Mehr reicht.

Wie funktioniert eine PUK? Das Gesetz sieht vor, dass sich das Gremium aus jeweils gleich vielen Mitgliedern aus National- und Ständerat zusammensetzt und diese die Fraktionsstärke abbilden. Die Anzahl Mitglieder kann variieren, bewegt sich im historischen Vergleich aber etwa bei einem Dutzend. Im Gegensatz zu herkömmlichen parlamentarischen Kommissionen hat eine PUK besondere Befugnisse.

Sie kann Zeugen und Zeuginnen befragen und darf Protokolle der Bundesratssitzungen einsehen. Sie hat ein eigenes Sekretariat und kann einen Untersuchungsbeauftragten einsetzen. Falsche Zeugenaussagen können nach Strafgesetzbuch bestraft werden, sämtliche Beteiligten unterstehen der Schweigepflicht. Am Schluss ihrer Arbeit steht ein Bericht. Verbindliche Massnahmen kann sie keine beschliessen, Anschlussverfahren sind aber nicht ausgeschlossen.

Wie viele PUKs gab es bislang? Nur vier Mal ist es bislang so weit gekommen. 1964 ging es um die Beschaffung von Kampfjets des Typs Mirage, bei der es zu massiven Kostenüberschreitungen gekommen war. Bis zur nächsten PUK dauerte es 25 Jahre – dann sollten aber gleich zwei aufeinander folgen. 1989 wollte das Parlament wissen, ob nach der Entlassung von Bundesrätin Elisabeth Kopp alles korrekt abgelaufen ist. Im Zuge der Untersuchungen kam die «Fichenaffäre» ans Licht, was nur ein Jahr später eine weitere PUK bedeutete. 1995 wurden dann Missstände in der Pensionskasse des Bundes untersucht.

PUKs, die es nicht gab

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Kommt ein politischer Skandal ans Licht, sind die Rufe nach einer PUK nicht weit. In der jüngeren Vergangenheit gab es mehrere Beispiele – zustande gekommen ist aber keine einzige.

  • 2002: Nach dem Grounding der Swissair wollte das Parlament wissen, ob der Bund seine Aufsicht über die Zivilluftfahrt vernachlässigt hatte. Der Nationalrat sagte Ja zu einer PUK; der Ständerat lehnte ab.
  • 2010: Die UBS hatte auf Druck ausländischer Behörden Kundendaten herausgegeben und somit das Bankgeheimnis ausgehebelt. Auch hier forderte der Nationalrat eine PUK, der Ständerat stellte sich aber dagegen.
  • 2012: Nationalbank-Chef Philipp Hildebrand trat nach dem Auffliegen heikler Finanzgeschäfte seiner Ehefrau von seinem Posten zurück. Die SVP forderte eine PUK, fand damit aber kein Gehör.
  • 2013: Nachdem der ehemalige NSA-Agent Edward Snowden die Praktiken der US-amerikanischen Geheimdienste offengelegt hatte, wollten Teile der Linken prüfen, inwiefern diese die Schweiz betrafen. Der Vorschlag verpuffte aber.
  • 2020: Die Enthüllungen rund um die Zuger Firma Crypto, die jahrelang mit ausländischen Geheimdiensten kooperierte, sorgte national wie international für hohe Wellen. Dem Ruf einiger Politikerinnen und Politiker folgten aber weder National- noch Ständerat.

Sämtliche Berichte und Dokumente der Vorstösse auf Bundesebene können bei den Parlamentsdiensten nachgelesen werden.

So geht es nun weiter: Ob das Ständeratsbüro ebenfalls eine Abstimmung fordern wird, ist derzeit noch ungewiss. Ein Beschluss ist frühestens mit der Sommersession zu erwarten. Politologe Adrian Vatter drückt im Interview mit SRF seine Skepsis aus. «Dass es seit 28 Jahren keine PUK mehr gegeben hat, hat seinen Grund. Die Aufsichtsgremien im Parlament wurden – nicht zuletzt durch die Erfahrungen aus früheren PUKs – gestärkt. Die PUK ist quasi ein Opfer des eigenen Erfolgs.» Sowohl die Geschäftsprüfungsdelegation als auch die GPK hätten ähnliche Befugnisse. Sollte es tatsächlich so weit kommen, dürfte diese wohl während eines Jahres aktiv werden. Das ist das historische Mittel.

Tagesschau, 27.03.23, 19:30 Uhr ; 

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