Der Bundesrat hat Kriterien für die Aktivierung der Schutzklausel im Freizügigkeitsabkommen festgelegt.
So soll die Zuwanderung in die Schweiz eingeschränkt werden können, wenn Schwellenwerte etwa im Bereich Nettozuwanderung, Sozialhilfebezug und Arbeitslosigkeit überschritten sind.
Es ist ein wichtiger, wohl letzter Schritt, bevor die EU-Verträge auf den Tisch kommen.
Themen in diesem Liveticker
Medienkonferenz beendet
Jans: Bundesrat hat Schutzklausel entschlossen eingefordert
Besteht die Gefahr von sehr langen Verfahren?
Hat der Bundesrat auch über Automatismen diskutiert?
Sind die Ausgleichsmassnahmen nicht unberechenbar?
Gibt es keine genauen Zahlen für die Schwellenwerte?
In diesen Jahren hätte die Schutzklausel gegriffen
Hat der EuGH das letzte Wort bei der Schutzklausel?
Wird die Klausel tatsächlich jemals genutzt werden?
«Kantone können Auslösung der Schutzklausel beantragen»
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