- Der Bundesrat hat Kriterien für die Aktivierung der Schutzklausel im Freizügigkeitsabkommen festgelegt.
- So soll die Zuwanderung in die Schweiz eingeschränkt werden können, wenn Schwellenwerte etwa im Bereich Nettozuwanderung, Sozialhilfebezug und Arbeitslosigkeit überschritten sind.
- Es ist ein wichtiger, wohl letzter Schritt, bevor die EU-Verträge auf den Tisch kommen.
Themen in diesem Liveticker
- Medienkonferenz beendet
- Jans: Bundesrat hat Schutzklausel entschlossen eingefordert
- Besteht die Gefahr von sehr langen Verfahren?
- Hat der Bundesrat auch über Automatismen diskutiert?
- Sind die Ausgleichsmassnahmen nicht unberechenbar?
- Gibt es keine genauen Zahlen für die Schwellenwerte?
- In diesen Jahren hätte die Schutzklausel gegriffen
- Hat der EuGH das letzte Wort bei der Schutzklausel?
- Wird die Klausel tatsächlich jemals genutzt werden?
- «Kantone können Auslösung der Schutzklausel beantragen»