Der Bundesrat plant, dem Parlament vier Bundesbeschlüsse zu den neuen EU-Verträgen vorzulegen: einen für die Stabilisierung der bilateralen Beziehungen und drei für die Weiterentwicklung in den Bereichen Lebensmittelsicherheit, Strom und Gesundheit. Die neuen Abkommen könnten jedoch nicht in Kraft treten, wenn das Stabilisierungspaket verworfen wird.
Die vier möglichen Abstimmungen kurz erklärt:
1. Stabilisierungspaket
Das Stabilisierungspaket beinhaltet drei Aspekte. Als Erstes kann die Weiterentwicklung der bestehenden Abkommen in den Bereichen Luftverkehr, Landverkehr, der gegenseitigen Anerkennung von Konformitätsbewertungen (MRA), des Handels mit Landwirtschaftserzeugnissen sowie Personenfreizügigkeit genannt werden. Die zwei weiteren Aspekte sind die Einführung institutioneller Elemente sowie von Regeln zu staatlichen Beihilfen.
Bei den bestehenden Abkommen sorgt insbesondere die Präzisierung einer Schutzklausel bei der Personenfreizügigkeit für politische Diskussionen. Gemäss dem Bundesrat konnte in den Verhandlungen erreicht werden, dass die Schweiz in Zukunft die Schutzklausel eigenständig aktiviert. Die Vertragstexte dazu liegen noch nicht öffentlich vor.
Bei den institutionellen Elementen geht es einerseits um die dynamische Übernahme von EU-Recht und andererseits um einen Streitbeilegungsmechanismus im Fall von Uneinigkeiten zwischen der Schweiz und der EU. Bei einem Streit soll in letzter Instanz ein paritätisch zusammengesetztes Schiedsgericht über die Sache entscheiden. Wenn der Streit Fragen zur Auslegung von EU-Recht aufwirft, muss das Schiedsgericht den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Auslegung des Rechts beiziehen, wie es weiter hiess. Der Streit werde jedoch vom Schiedsgericht beurteilt.
2. Stromabkommen
Gemäss dem Bundesrat soll das Stromabkommen zur Stärkung der Versorgungssicherheit und der Netzstabilität sowie der Vereinfachung des Stromhandels beitragen. Der Schweizer Netzbetreiber wäre mit dem Abkommen in die europäischen Prozesse zur Sicherstellung der Netzstabilität eingebunden.
Das Abkommen würde auch eine teilweise Liberalisierung des Strommarktes darstellen. So könnten Schweizer Haushalte ihren Anbieter künftig selber wählen. Weiter würde sich die Schweiz mit dem Abkommen nicht zu neuen Vorgaben im Umweltrecht verpflichten.
3. Lebensmittelsicherheitsabkommen
Bei Lebensmitteln könne es immer wieder zu Fälschungen oder Verunreinigungen kommen und es gelangten nicht sichere, gesundheitsgefährdende Produkte auf den Markt, schrieb der Bundesrat im Dezember 2024. Mit einem Abkommen in diesem Bereich sollen mit einem gemeinsamen Lebensmittelsicherheitsraum diese Risiken minimiert werden.
Laut dem Bundesrat bleibt eine Harmonisierung der Agrarpolitiken ausgeschlossen. Zudem sollten spezifische Ausnahmen verhindern, dass das Abkommen zu einer Senkung der in der Schweiz geltenden Standards führe.
4. Gesundheitsabkommen
Mit dem Abkommen soll im Fall einer Gesundheitskrise wie beispielsweise der Coronapandemie die grenzüberschreitende Koordination und Zusammenarbeit mit der EU gestärkt werden, wie der Bundesrat schrieb. Konkret soll die Schweiz einen Zugang zu den Gesundheit-Sicherheitsmechanismen der EU und zum Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten erhalten. Durch eine erhöhte Frühwarn- und Reaktionsfähigkeit werde der Schutz der Schweizer Bevölkerung gestärkt.