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Politik im Krisenmodus Einen Corona-Knockout des Parlaments soll es nicht mehr geben

In Zukunft soll das Parlament auch in Krisenzeiten handlungsfähig bleiben – notfalls auch mit virtuellen Sitzungen.

In Zukunft soll es nicht mehr passieren, dass das Parlament während einiger Wochen verstummt, wie es am Anfang der Corona-Pandemie der Fall war. Deshalb soll es notfalls möglich sein, dass sich Parlamentarierinnen und Parlamentarier virtuell per Computer zusammenschalten, wenn eine physische Versammlung im Bundeshaus in Bern nicht möglich oder zu riskant ist.

Dies schlägt die Staatspolitische Kommission des Nationalrates vor, wie Gregor Rutz erklärt, SVP-Nationalrat und Präsident der zuständigen Subkommission. «Wir waren uns einig, dass diese virtuelle Möglichkeit bestehen soll – dass es aber immer besser ist, wenn man sich physisch treffen kann. Das sind Krisenszenarien, in denen eine zwingende Notwendigkeit für ein solches Vorgehen besteht.»

Parlament im Krisen-Exil

Die Kommission schlägt noch weitere Massnahmen vor, die die parlamentarische Arbeit in Krisenzeiten erleichtern soll. So soll das Parlament innert Tagen zu einer ausserordentlichen Session zusammentreten können, wenn ein Viertel der Abgeordneten das verlangt. Und das könnte auch an einem anderen Ort als in der Bundesstadt Bern sein.

Nationalräte in der Bernexpo
Legende: Schon während der Sommersession 2020 verliessen National- und Ständerat das Bundeshaus und tagten in den Hallen der Bernexpo am Stadtrand der Bundeshauptstadt. Dort waren die Platzverhältnisse corona-konformer. Keystone/Archiv

Ausserdem soll der Bundesrat verpflichtet werden, dass er bei Notverordnungen immer die zuständigen Parlamentskommissionen konsultieren muss.

Räte wollen sich in der Krise Gehör verschaffen

Es gehe nicht darum, den Bundesrat in einer schwierigen Krisensituation zu behindern, versichert Gregor Rutz von der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates. «An den Notrechtskompetenzen, die der Bundesrat und auch das Parlament haben, wird nichts verändert. Wenn der Bundesrat etwas beschliesst, kann das genau gleich und auch gleich schnell in Kraft treten, wie das heute der Fall ist.»

An den Notrechtskompetenzen, die der Bundesrat und auch das Parlament haben, wird nichts verändert.
Autor: Gregor Rutz SVP-Nationalrat

Aber es gehe darum, dass sich das Parlament in jeder Situation Gehör verschaffen könne. Und sich gegebenenfalls schneller versammeln könne, um eigene Beschlüsse zu fassen. Denkbar wäre dies nicht nur im Falle von Pandemien, sondern auch bei anderen Krisen wie Naturkatastrophen oder Stromknappheit.

Die Vorschläge wurden in der Staatspolitischen Kommission einstimmig verabschiedet. Sie finden also Unterstützung von links bis rechts. Deshalb stehen die Chancen gut, dass die Gesetze entsprechend angepasst werden.

Info 3, 28.01.2022, 17:00 Uhr

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