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Russland: Einschüchterungsversuche gegen Journalisten
Aus 10 vor 10 vom 20.04.2023.
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Drohung gegen NZZ-Journalisten Bern bestellt russischen Botschafter ein

  • Das Aussendepartement (EDA) hat den russischen Botschafter in der Schweiz einbestellt.
  • Dieser hatte einen Journalisten der NZZ im Zusammenhang mit dessen Berichterstattung über die russische Aggression gegen die Ukraine bedroht.
  • Dem russischen Botschafter sei mitgeteilt worden, dass die Äusserungen inakzeptabel seien und diese Art der Einschüchterung von Medienschaffenden nicht toleriert werde.

Das EDA habe daran erinnert, dass die Meinungsäusserungs- und Informationsfreiheit sowie die Medienfreiheit durch die Bundesverfassung garantiert werden. Medienschaffende müssten ihre für eine funktionierende Demokratie essenzielle Arbeit ohne Einschüchterung und Angst ausüben können.

Bericht über zivilen Widerstand in besetzten Gebieten

Hintergrund ist eine Mitteilung der russischen Botschaft in der Schweiz zu einem Artikel der «Neuen Zürcher Zeitung» (NZZ). Darin wird der Autor, Ivo Mijnssen, namentlich genannt und auf die strafrechtlichen Bestimmungen einschliesslich des Strafmasses hingewiesen, die auf seine Äusserungen in Russland angewendet werden könnten. Demnach würde dem Journalisten eine Geldstrafe, Zwangsarbeit oder eine mehrjährige Freiheitsstrafe drohen.

Die russische Botschaft reagierte via Twitter und wies die Vorwürfe zurück, dass sie Schweizer Journalisten bedrohen würde.

Der russische Botschafter und Alain Berset stehen sich im Bundeshaus bei einer Begrüssung gegenüber
Legende: Der russische Botschafter in der Schweiz, Sergei Garmonin, bei einer Veranstaltung anlässlich der Fussball-WM 2018 in Bern (Bild: 14.06.2018) KEYSTONE/Peter Schneider

Der von der russischen Botschaft beanstandete Artikel thematisierte unter anderem den Widerstand in der Stadt Melitopol in der südostukrainischen Region Saporischja. «Zu den relativ friedlichen Guerilla-Aktionen gehört auch, dass Frauen aus der Stadt mit Abführmitteln gestrecktes Gebäck an russische Soldaten verteilten», heisst es etwa darin. In der Mitteilung der russischen Botschaft hiess es, das im Artikel gewählte Vokabular ziele darauf ab, den Terrorismus zu rechtfertigen. Zudem würde der Autor «lächerlichste Erfindungen und Gerüchte» übernehmen, wie etwa die Gebäck-Episode.

Stufen der diplomatischen Eskalation

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Geregelt ist der diplomatische Verkehr im Wiener Übereinkommen über Diplomatie von 1964. Dort wurde, was zuvor primär Gewohnheitsrecht war, schriftlich und verbindlich festgelegt.

  • Schriftliche Protestnote: Relativ milde Form des Protests
  • Einbestellung eines Botschafters: Nicht gerade an der Tagesordnung, kommt aber immer wieder mal vor – im Fall des russischen Botschafters in der Schweiz letztmals 2018 im Zusammenhang mit russischer Spionage in der Schweiz, die sich gegen das Labor Spiez richtete. Die Vorladung ist verbindlich. 
  • Erklärung zur «Persona non grata»: Russland müsste den Botschafter abberufen. Er würde von der Schweiz nicht mehr als offizieller, mit diplomatischer Immunität geschützter Vertreter Russlands anerkannt. 

SRF4 News aktuell, 20.04.23, 9:30 Uhr;

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