- Die Änderung des Sozialversicherungsgesetzes schaffe eine Grundlage für bewährte Praktiken, gewährleiste Rechtssicherheit und erhöhe die Transparenz.
- Die dadurch ermöglichte Überwachung von Versicherten sei nur unter klaren Vorgaben erlaubt und diene nur als Ultima Ratio.
- Dies betonen die Befürworter von Sozialdetektiven im Rahmen ihrer heute vorgestellten Kampagne.
Die Überwachung von Versicherten als letztes Mittel habe sich bewährt, heisst es in einer Mitteilung des überparteilichen bürgerlichen Komitees «Ja zu Fairplay im Sozialversicherungsrecht». Die Versicherungen hätten so in den vergangenen Jahren jährlich 80 Millionen Franken einsparen können. Davon profitierten alle, die Prämien zahlten.
Die Überwachung von Versicherten sei nur unter klaren Vorgaben erlaubt und nur das letzte Mittel, betonten die Vertreter von CVP, SVP, FDP, GLP und BDP vor den Medien mehrfach. Die Bedingungen für eine Observation seien sehr restriktiv. Es sei ganz klar geregelt, was erlaubt ist und was nicht.
Mit Bild und Ton und GPS-Sendern gegen Missbrauch
Die Räte hatten das Gesetz in der Frühjahressession verabschiedet. Es ermöglicht Sozialversicherungen, Versicherte bei Verdacht auf Missbrauch durch Detektive observieren lassen. Die Regeln gelten nicht nur für die Invalidenversicherung (IV), sondern auch für die Unfall-, die Kranken- und die Arbeitslosenversicherung.
Neben Bild und Tonaufnahmen sind auch technische Instrumente zur Standortbestimmung erlaubt. Gemeint sind vor allem GPS-Tracker, die an Autos angebracht werden. Anders als bei den Bild- und Tonaufnahmen braucht es dafür eine richterliche Genehmigung. Über die Änderung des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts wird am 25. November abgestimmt.
Rüge vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
Eine Bürgergruppierung um die Autorin Sibylle Berg hatte erfolgreich das Referendum gegen das Gesetz ergriffen. Mit dem Referendum kämpfe man gegen die «willkürliche Überwachung». Zudem werde jeder und jede unter Generalverdacht gestellt, der Leistungen der Sozialversicherungen beziehe, hiess es Mitte September anlässlich der Lancierung der Nein-Kampagne.
Die Gesetzgebungsarbeiten gehen auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) zurück. Dieser hatte festgestellt, dass in der Schweiz eine klare und detaillierte gesetzliche Grundlage zur Observation von Versicherten fehlt. Wegen des Urteils mussten die IV und die Unfallversicherer ihre Beobachtungen einstellen.