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Prozess Brian Keller Gericht verurteilt Brian zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft

  • Das Bezirksgericht Dielsdorf hat den 28-Jährigen zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt, wovon er bereits 370 Tage in Haft verbracht hat.
  • Brian soll am 10. November 2023 aus der Sicherheitshaft entlassen werden. Allerdings muss er die verbleibende Freiheitsstrafe möglicherweise zu einem späteren Zeitpunkt antreten.
  • Angeklagt war der bekannte Häftling wegen rund 30 Delikten, die er in einem Zürcher Gefängnis begangen haben soll.
  • Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Berufung ist innert 10 Tagen möglich.

Vor Gericht stand der bekannte Häftling, weil er während seiner Zeit in der Strafanstalt Pöschwies im zürcherischen Regensdorf Gefängnismitarbeiter und Mithäftlinge angegriffen haben soll. Am schwersten wiege ein Vorfall, bei dem Brian Keller, der seinen Anwälten zufolge mit seinem Nachnamen genannt werden will, eine Glasscherbe in Richtung eines Aufsehers geworfen habe. Dieser sei oberhalb des Auges verletzt worden. Tatbestand: versuchte schwere Körperverletzung.

Von diesem Vorwurf wurde Brian Keller jedoch freigesprochen. Die Rede ist nun von einem «kleinen Splitter», so SRF-Korrespondent Luca Laube. Es überwiege offenbar die Gewalt gegen Objekte, nicht gegen Menschen. Zudem habe der Richter gesagt, dass die Haftmassnahmen nicht korrekt waren. So haben sich unter anderem staatliche Fehlleistungen und teilweise rechtswidrige Haftbedingungen strafmildernd auf das Urteil ausgewirkt.

Schuldig gesprochen wurde er hingegen wegen einfacher Körperverletzung, Sachbeschädigung sowie Gewalt und Drohung gegen Beamte. Vorstrafen, fehlende Einsicht und fehlende Reue haben sich verschärfend auf das Urteil ausgewirkt, so Laube.

«Brian muss sich bewusst sein, dass neuerliche Gewalthandlungen wieder zu einer Inhaftierung führen können», sagte der Richter. Das Gericht verbot Brian denn auch, sich dem Gefängnis Pöschwies zu nähern und sich in irgendeiner Art und Weise bei den Gefängnismitarbeitern zu melden.

Das sagen die Gutachten

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Ein Gutachter, der die Haftbedingungen von Brian Keller im Auftrag des Zürcher Obergerichts untersucht hat, kritisierte am ersten Prozesstag den Justizvollzug. Demnach hätten die Haftbedingungen das aggressive Verhalten von Brian Keller verschärft. So befand sich der Angeklagte etwa dreieinhalb Jahre in Einzelhaft, was gegen Menschenrecht verstosse. Erlaubt wären 15 Tage.

Ein weiterer Gutachter ging der Frage nach, ob eine Freilassung von Brian Keller verantwortbar wäre. Auf der einen Seite habe Brian Keller eine Persönlichkeitsstörung. Wenn etwas nicht nach seinem Plan laufe, reagiere er noch immer impulsiv.

Auf der anderen Seite attestiere ihm ein Führungsbericht aus dem Gefängnis Zürich, wo sich Brian aktuell befindet, ein angepasstes und höfliches Verhalten. Insgesamt bestehe bei Brian eine Rückfallgefahr, so der Gutachter. Wie gross diese sei, könne er jedoch nicht sagen. Eine Entlassung sei «ein grosses Experiment».

Der zuständige Staatsanwalt hat vor Bezirksgericht eine unbedingte Freiheitsstrafe von neun Jahren und sieben Monaten gefordert. Von einer Verwahrung sei jedoch abzusehen. Brian Kellers Verteidiger dagegen forderten einen Freispruch für seinen Mandanten.

Brian Keller kommt offenbar vorerst frei

Am 10. November werde Brian Keller aus der Sicherheitshaft entlassen, verfügte der Richter bei der Urteilseröffnung. Der 28-Jährige kommt also bis auf Weiteres in Freiheit. Allerdings muss er die Freiheitsstrafe von 2.5 Jahren möglicherweise zu einem späteren Zeitpunkt antreten, wie Keystone-SDA schreibt.

In den kommenden zwei Tagen muss nun ein «Empfangsraum» für den 28-Jährigen eingerichtet werden, mit Wohnung, Sozialpädagogen und Tagesstruktur. «Nach langen Jahren geht ein neues Kapitel auf. Wir beenden Brians Haftsituation», sagte der Richter bei der Urteilseröffnung. «Wir laden alle ein, die sich für Brian interessieren, sich um ihn zu kümmern und zu begleiten.»

Noch hängig ist zudem ein zweites Strafverfahren vor Obergericht. Dort wird das Urteil erst für Mitte oder Ende 2024 erwartet. Auch dort geht es um eine Freiheitsstrafe.

SRF 4 News, 8.11.2023, 11 Uhr ; 

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