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Verteidigung stellt Vorgehen der Staatsanwaltschaft infrage
Aus Regionaljournal Ostschweiz vom 03.03.2023. Bild: SRF / Fabian Monn
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Prozess Fall Hefenhofen Angeklagter schweigt weiter – Kläger schildern Angriff mit Auto

Am dritten Prozesstag stand der Hauptangeklagte von Hefenhofen (TG) im Fokus. Auf eine Aussage verzichtet er weiterhin.

Die Anklagepunkte heute Freitag betrafen unter anderem mehrfache Tierquälerei, mehrfache Widerhandlung gegen das Tierseuchengesetz, Gefährdung des Lebens, Beschimpfung und Verleumdung.

Anwalt zweifelt Vorgehen der Behörden an

Während den ersten beiden Prozesstagen schwieg der Beschuldigte. Die Frage eines Journalisten, ob sich sein Mandant heute äussern würde, beantwortete dessen Anwalt mit einem knappen «Wartet’s ab» in die Kamera.

Auszug aus der Anklage und deren Hintergründe

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  • Mehrfache Tierquälerei: Rund 300 Tiere wurden im Sommer 2017 bei der Hofräumung beschlagnahmt. Die Tiere waren in einem sehr schlechten Zustand: abgemagert, verletzt, ohne Auslauf, in schmutzigen Bedingungen, verwahrlost.
  • Gefährdung des Lebens: Als Tierrechtsaktivisten vor dem Hof in Hefenhofen demonstrierten, soll der Beschuldigte sein Auto in Richtung der Menschengruppe gelenkt haben und erst im letzten Moment vom Trottoir auf die Strasse zurückgekehrt sein – verletzt wurde dabei niemand.
  • Ehrverletzung: Der Angeklagte soll Regierungsrat Walter Schönholzer sowie den ehemaligen Kantonstierarzt nach der Räumung mehrfach in Briefen und pornografischen Karikaturen beleidigt haben.

Der Strafverteidiger zweifelte am Morgen die Beweise der Staatsanwaltschaft und deren Verwertbarkeit an. Einige Hofdurchsuchungen seien ohne Durchsuchungsbefehl durchgeführt worden. Zudem werfe der Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung Fragen auf. Die Argumentation des Anwalts: Als das Verfahren offiziell eröffnet wurde, am 8. August 2017, ein Tag nach der Hofräumung, sei die Untersuchung bereits gelaufen.

Auch die Behörden stehen in der Kritik

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Tierschützer machten lange vor der Hofräumung auf die Missstände aufmerksam. Gegen den Angeklagten bestand seit 2013 ein Tierhalteverbot, jedoch setzten die Behörden das nie durch. Kritik musste allen voran der ehemalige Kantonstierarzt einstecken.

Er muss sich deswegen ebenfalls vor Gericht verantworten. Im Sommer steht er vor dem Bezirksgericht Frauenfeld. Der Vorwurf: Er habe das Teiltierhalteverbot nicht durchgesetzt.

Eine unabhängige Untersuchungskommission im Auftrag der Regierung von 2018 stellte dem Kanton nicht das beste Zeugnis aus. Man habe viel zu lange zugeschaut – aus Angst vor dem mutmasslichen Tierquäler. Inzwischen wurden Massnahmen ergriffen. Das Veterinäramt ist mittlerweile anders organisiert.

Bei den Vorfragen des Verteidigers legte dieser ein Gutachten des Tierspital Zürich vor, das die Untersuchungen der Staatsanwaltschaft und des Veterinäramtes widerlege. Die Aussage des Anwalts lautete: «Es gab kein Tierleid auf dem Hof.» Der Staatsanwalt widersprach daraufhin den Ausführungen des Verteidigers. Die Beweise seien verwertbar und die Tierquälerei belegt.

Angeklagter fuhr mit Auto auf Menschen los

Neben den Ausführungen des Anwalts wurden Privatklägerinnen und -kläger befragt. Dabei ging es um den Anklagepunkt der Gefährdung des Lebens, als der Beschuldigte mit seinem SUV auf eine Gruppe Menschen zufuhr und das Fahrzeug im letzten Moment weglenkte. Ein Kläger sagt: «Es ging sehr schnell. Wir mussten zur Seite springen.»

Springen oder sterben – das ging mir durch den Kopf.
Privatkläger im Fall Hefenhofen

Ein weiterer Privatkläger wurde vom Richter gefragt, was ihm während der Szene durch den Kopf ging. Die Antwort fiel kurz aus: «Springen oder sterben.» Ein Video des Vorfalls zeigt deutlich einen Schwenker des Autos in Richtung einer Personengruppe. Die Klägerinnen und Kläger sind sich einig, dass der mutmassliche Tierquäler am Steuer sass.

Hauptangeklagter schweigt weiter

Zurück zum «Wartet's ab» des Anwalts am Morgen vor dem Verhandlungstag. Abzuwarten gab es wenig. Als der Richter den Hauptangeklagten fragte, ob er heute etwas sagen wolle, antwortete er: «Es gibt nichts zu ergänzen.» Auch als der Richter alle Delikte einzeln vorlas, schwieg der Landwirt.

In seinem Plädoyer nahm der Staatsanwalt Abstand von einigen Anklagepunkten, zum Beispiel jenem der Beschimpfung. Das geforderte Strafmass sinkt deshalb von sechseinhalb Jahren auf sechs Jahre und vier Monate Freiheitsstrafe. Auch die Busse würde gesenkt. Die Ersatzforderung sowie das Berufsverbot über 20 Jahre sollen aber bestehen bleiben.

So geht es im Prozess weiter

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Am nächsten Mittwoch geht die Verhandlung im Prozess rund um den Fall Hefenhofen weiter. Dann folgt das Plädoyer der Verteidigung. Das Urteil ist auf den 21. März angekündigt.

SRF1 Regionaljournal Ostschweiz, 03.03.2023, 12:03 Uhr;

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