Die Anklagepunkte heute Freitag betrafen unter anderem mehrfache Tierquälerei, mehrfache Widerhandlung gegen das Tierseuchengesetz, Gefährdung des Lebens, Beschimpfung und Verleumdung.
Anwalt zweifelt Vorgehen der Behörden an
Während den ersten beiden Prozesstagen schwieg der Beschuldigte. Die Frage eines Journalisten, ob sich sein Mandant heute äussern würde, beantwortete dessen Anwalt mit einem knappen «Wartet’s ab» in die Kamera.
Der Strafverteidiger zweifelte am Morgen die Beweise der Staatsanwaltschaft und deren Verwertbarkeit an. Einige Hofdurchsuchungen seien ohne Durchsuchungsbefehl durchgeführt worden. Zudem werfe der Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung Fragen auf. Die Argumentation des Anwalts: Als das Verfahren offiziell eröffnet wurde, am 8. August 2017, ein Tag nach der Hofräumung, sei die Untersuchung bereits gelaufen.
Bei den Vorfragen des Verteidigers legte dieser ein Gutachten des Tierspital Zürich vor, das die Untersuchungen der Staatsanwaltschaft und des Veterinäramtes widerlege. Die Aussage des Anwalts lautete: «Es gab kein Tierleid auf dem Hof.» Der Staatsanwalt widersprach daraufhin den Ausführungen des Verteidigers. Die Beweise seien verwertbar und die Tierquälerei belegt.
Angeklagter fuhr mit Auto auf Menschen los
Neben den Ausführungen des Anwalts wurden Privatklägerinnen und -kläger befragt. Dabei ging es um den Anklagepunkt der Gefährdung des Lebens, als der Beschuldigte mit seinem SUV auf eine Gruppe Menschen zufuhr und das Fahrzeug im letzten Moment weglenkte. Ein Kläger sagt: «Es ging sehr schnell. Wir mussten zur Seite springen.»
Springen oder sterben – das ging mir durch den Kopf.
Ein weiterer Privatkläger wurde vom Richter gefragt, was ihm während der Szene durch den Kopf ging. Die Antwort fiel kurz aus: «Springen oder sterben.» Ein Video des Vorfalls zeigt deutlich einen Schwenker des Autos in Richtung einer Personengruppe. Die Klägerinnen und Kläger sind sich einig, dass der mutmassliche Tierquäler am Steuer sass.
Hauptangeklagter schweigt weiter
Zurück zum «Wartet's ab» des Anwalts am Morgen vor dem Verhandlungstag. Abzuwarten gab es wenig. Als der Richter den Hauptangeklagten fragte, ob er heute etwas sagen wolle, antwortete er: «Es gibt nichts zu ergänzen.» Auch als der Richter alle Delikte einzeln vorlas, schwieg der Landwirt.
In seinem Plädoyer nahm der Staatsanwalt Abstand von einigen Anklagepunkten, zum Beispiel jenem der Beschimpfung. Das geforderte Strafmass sinkt deshalb von sechseinhalb Jahren auf sechs Jahre und vier Monate Freiheitsstrafe. Auch die Busse würde gesenkt. Die Ersatzforderung sowie das Berufsverbot über 20 Jahre sollen aber bestehen bleiben.