Vor dem Bezirksgericht Arbon hat der mehrtägige Prozess gegen den mutmasslichen Tierquäler von Hefenhofen begonnen. Im August 2017 wurden auf seinem Hof rund 300 Pferde, Schafe oder Hühner vom Militär abgeholt. Darunter befanden sich auch 75 Schweine mit Verletzungen, sogenannte Kümmerer.
Geschäfte unter der Hand
Am ersten Prozesstag standen deshalb auch zwei Metzger vor Gericht. Ein Vater und dessen Sohn. Der ältere Metzger soll laut Anklageschrift während rund zwei Jahren auf dem Vorplatz seiner Metzgerei die Kümmerer wissentlich aussortiert und noch vor der Begutachtung durch einen Tierarzt oder Fleischschauer in einen Transporter verladen und nach Hefenhofen gebracht haben.
Später habe er die gemästeten Schweine zurückgekauft, geschlachtet und das Fleisch verkauft. Laut Staatsanwaltschaft habe er so in Kauf genommen, dass auch Fleisch von kranken Tieren in den Verkauf gelangte.
Kein nicht kontrolliertes Tier ist je in unserer Metzgerei verkauft worden.
Der angeklagte ältere Metzger wies in der Befragung vor dem Bezirksgericht Arbon den Vorwurf zurück, er habe Tiere an der Kontrolle durch Tierarzt oder Fleischschauer vorbeigeschleust. Er erklärte zudem, er habe keine kranken oder verletzten Tiere weiterverkauft, die Schweine hätten lediglich kleine Nabelbrüche gehabt, seien sonst aber gesund gewesen. Auch die 19 Schweine, die er vom Hauptangeklagten zurückgekauft habe, seien gesund gewesen.
Metzger räumt Fehlverhalten ein
Der ältere Metzger räumte ein, «in einer Grauzone» gehandelt zu haben. Er habe gewusst, dass er Tiere, die von Lieferanten bei seinem Betrieb abgeladen wurden, nicht mehr weiterverladen darf. Es sei ihm aber nicht bewusst gewesen, dass dies so strafbar sei.
Der ebenfalls angeklagte Sohn des Metzgers, der Geschäftsführer des Familienbetriebes, sagte vor Gericht, er habe nichts vom Handel gewusst und hätte diesen auch nicht toleriert.
Der Hauptangeklagte im Fall Hefenhofen schwieg am ersten Prozesstag. Er äusserte sich nicht zu den Anklagepunkten der unzulässigen Schweinemast und der gewerbsmässigen Widerhandlung gegen das Lebensmittelgesetz.
Staatsanwalt zweifelt Aussagen an
Zwischen 120 und 150 Kümmerer sollen es gemäss Staatsanwaltschaft gewesen sein, die auf dem Hof in Hefenhofen gemästet und vom Metzger zurückgekauft worden sind – abgerechnet wurde laut Anklageschrift in bar und ohne Quittung.
Der Staatsanwalt fordert für die beiden Metzger bedingte Haftstrafen von neun beziehungsweise zwölf Monaten. Dies wegen mehrfacher Tierquälerei, mehrfachen Vergehens gegen das Tierseuchengesetz und gewerbsmässiger Widerhandlung gegen das Lebensmittelgesetz. Ihre Gewinne aus diesem mutmasslich illegalen Handel – total über 100'000 Franken – sollen die beiden Metzger dem Staat abliefern.
Ohne die Hofräumung wäre dieser illegale Kümmererhandel nie ans Licht gekommen.
Der Staatsanwalt betonte, erst mit der Hofräumung in Hefenhofen sei dieser aus seiner Sicht illegale Kümmererhandel ans Licht gekommen. Zudem hätten die drei Beschuldigten in früheren Befragungen von 120 Schweinen gesprochen, jetzt sei von 19 Schweinen die Rede, die so zu Fleisch verarbeitet worden seien.
Der Hauptprozess gegen den mutmasslichen Tierquäler von Hefenhofen ist auf Freitag angesetzt. Der Staatsanwalt wird dort für ihn eine Gesamtstrafe beantragen. Auch er soll den Gewinn aus dem Handel mit Kümmerern dem Staat abliefern.
Es gilt die Unschuldsvermutung. Die Urteile werden am 21. März erwartet.