Sie haben ein flaches Gesicht, eine kleine Nase und einen grossen Kopf: Exotic-Shorthair-Katzen, eine Art von Perserkatzen. Sie gelten als besonders ästhetisch in der Katzenwelt. Deshalb werden sie auf diese Merkmale gezüchtet. Auch die Katzen des Präsidenten des Helvetischen Katzenverbands FFH.
Jetzt zeigen Recherchen von SRF Investigativ: Ausgerechnet die Katzen des höchsten Züchters der Schweiz sind nicht behördenkonform gezüchtet. Der Veterinärdienst des Kantons Aargau hat eingegriffen und ein Zuchtverbot für sämtliche seiner Katzen erlassen.
Wir haben mit dem Züchter ein Verfahren geführt, das seine Katzenzucht betrifft.
Auf Anfrage bestätigt die Leiterin Tierschutz, Melanie Kocher: «Wir haben mit dem Züchter ein Verfahren geführt, das seine Katzenzucht betrifft.» Details könne der Veterinärdienst wegen des Amtsgeheimnisses zwar nicht preisgeben, doch es gehe um «die Gesundheit von Katzen».
Gemäss Tierschutzgesetz dürfen Züchter nur mit gesunden Katzen züchten und keine Rassenmerkmale verstärken, unter welchen die Tiere leiden. Eine Qualzucht ist laut Tierschutzgesetz in der Schweiz verboten. Bei Perserkatzen kann eine Überzüchtung zum Beispiel Atemnot hervorrufen – oder tränende Augen.
Wegen Gesundheitsbedenken hat der Veterinärdienst Aargau für alle vier Katzen des betroffenen Züchters ein Zuchtverbot erlassen.
Der Züchter habe nie Gesundheitsprobleme festgestellt
Der oberste Katzenzüchter schreibt gegenüber SRF Investigativ, er respektiere die Verfügung, könne aber die Gesundheitsbedenken nicht nachvollziehen: «Bei allen der besagten vier Katzen habe ich nie Atmungsprobleme festgestellt (...). Mit meinen langjährigen Erfahrungen hätte ich sicherlich sofort bemerkt, wenn etwas nicht in Ordnung sein sollte.»
Der Präsident des Katzenverbands äussert sich gegenüber SRF
Weiter schreibt der Züchter, er bedaure es, dass es die Rasse in der Schweiz so bald nicht mehr geben werde: «Meine Katzen sind nicht extrem gemäss dem Standard der internationalen Katzenverbände. Somit wird es kaum noch Zuchttiere dieser Rasse geben, welche den Vorgaben von gewissen Verantwortlichen entsprechen.»
Ich nehme meine Vorbildfunktion wahr, indem ich die Entscheidung des Veterinäramtes annehme und respektiere.
Von einem Rassenverbot möchte Melanie Kocher nicht sprechen – doch sei das Amt von Gesetzes wegen verpflichtet, jedes Individuum nach Symptomen zu überprüfen: «Wir haben in den letzten Jahren gemerkt, dass sich die Züchter selber zu wenig mit dem Thema befassen und zu wenig darauf schauen, gesunde Tiere zu züchten.» Da müsse die Behörde auch einmal durchgreifen.
Die Tierschutzabteilung des Kantons Aargau hatte dieses Jahr die Qualzucht von Katzen als Schwerpunktthema gesetzt. In drei Fällen wurde ein Zuchtverbot ausgesprochen.