Die brutale Tat: Im Frühling 2010 überfallen zwei Männer den ehemaligen Gemeindepräsidenten von Metzerlen. Offenbar vermuten sie grosse Summen Bargeld in seinem Haus, finden aber nichts. Sie stehlen lediglich einen Haus- und Autoschlüssel. Vor allem aber fesseln sie ihr Opfer brutal und verletzen es so stark, dass der damals 71-jährige Mann vier Monate später im Spital verstirbt.
Nach jahrelangen Ermittlungen werden zwei Männer mit serbischen Wurzeln vom Amtsgericht Dorneck-Thierstein verurteilt. Die Gerichtspräsidentin spricht bei der Urteilsverkündung im Juni 2021 von einem sehr brutalen und grausamen Vorgehen. «Nur eine gezielte Folter wäre noch schlimmer gewesen.» Das Urteil: Rund 19 bzw. 18 Jahre Haft wegen Mordes und versuchten bandenmässigen Raubes. Die beiden Täter akzeptieren das Urteil aber nicht.
Das definitive Urteil: Nun bestätigt nach dem Solothurner Obergericht aber auch das Bundesgericht als letzte Instanz diesen Urteilsspruch. Es weist die Beschwerden der beiden Verurteilten ab. Einer der beiden Männer wird neben dem Mord von Metzerlen auch wegen eines Raubüberfalls auf eine Bijouterie in Wettingen (AG) verurteilt.
Die Justiz stützt sich bei ihrem Urteil auf DNA-Spuren. Unter anderem wurde am Tatort in Metzerlen ein Schal gefunden. Auch an den Kabelbindern, mit denen das Opfer gefesselt war, fanden sich Spuren. Zudem gibt es einen Kronzeugen. Die beiden Täter bestritten vor Gericht eine Tatbeteiligung. Laut Bundesgericht ist die Beweiswürdigung der Vorinstanz aber nachvollziehbar.
Der internationale Hintergrund: Der Fall ist nicht nur wegen der Brutalität des Überfalls aussergewöhnlich. Die Solothurner Justiz geht zudem davon aus, dass die beiden Täter zu einem internationalen Verbrecher-Netzwerk gehören. Die sogenannten «Pink Panthers» sollen vor allem für brutale Raubüberfälle auf Bijouterien in mehreren europäischen Ländern verantwortlich sein. Ihr Zentrum soll die Gruppe im Balkan haben.
Für die beiden Verhandlungen im Mordfall Metzerlen vor Amts- und Obergericht gab es deshalb grosse Sicherheitsvorkehrungen. Die Durchführungsorte wurden von der Solothurner Justiz geheim gehalten, Medien und Publikum konnten die Prozesse nur via Livestream verfolgen.