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Reaktionen auf Verlängerung Bundesrat verlängert Schutzstatus S für Ukrainer bis März 2026

  • Der Bundesrat hebt den Schutzstatus S für Flüchtlinge aus der Ukraine bis zum 4. März 2026 nicht auf.
  • Gleichzeitig verlängert er auch die Unterstützung für diesen Personenkreis bis dahin.
  • Die SP, die Mitte sowie Flüchtlingsorganisationen haben die Verlängerung des Status S für Ukrainerinnen und Ukrainer begrüsst. Die SVP hingegen kritisierte den Entscheid des Bundesrats.

Eine nachhaltige Stabilisierung der Lage in der Ukraine sei nicht absehbar, teilte der Bundesrat mit. Aktuell sei auf dem ganzen Staatsgebiet der Ukraine von kriegerischen Handlungen auszugehen.

Für eine Aufhebung des Schutzstatus müsste sich indessen die Lage stabilisieren. Das würde bedeuten, dass keine allgemeine Gefährdung mehr besteht. Das ist gemäss dem Bundesrat derzeit nicht der Fall.

Personen umarmen sich auf einem Bahnhof.
Legende: Der Schutzstatus S für ukrainische Flüchtlinge wird bis zum 4. März 2026 verlängert. KEYSTONE/Michael Buholzer

Mit seinem Beschluss, den Schutzstatus bis im März 2026 nicht aufzuheben, sofern sich die Lage nicht nachhaltig stabilisiert, will der Bundesrat für die Betroffenen Klarheit schaffen für die nächsten 18 Monate.

Wegen der Einbindung der Schweiz in den Schengen-Raum sei zudem eine Abstimmung mit der EU unerlässlich, hiess es weiter. Die EU-Staaten verlängerten den temporären Schutz für Ukraine-Flüchtlinge bereits am 13. Juni bis zum 4. März 2026.

Ukrainerinnen und Ukrainer seien weiterhin gefährdet im eigenen Land, sagt Samuel Wyss vom Staatssekretariat für Migration SEM. «In der Ukraine ist nach wie vor keine Entspannung in Sicht, und aus diesem Grund ergibt es keinen Sinn, den Schutzstatus zum jetzigen Zeitpunkt zu beenden.»

Lob und Kritik für den Entscheid

Der frühzeitige Entscheid, den Schutzstatus bis im März 2026 zu verlängern, schaffe Sicherheit für die Geflüchteten und für die Arbeitgebenden, schrieb die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) in einer Mitteilung. Weiterhin sehe die Organisation Handlungsbedarf bei Massnahmen im Bereich der Kinderbetreuung und beim Erlernen der Sprache.

Einschätzungen aus dem Bundeshaus

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Einschätzungen von SRF-Bundeshausredaktor Dominik Meier: «Den ganz grossen Spielraum hatte der Bundesrat nicht. Die Schweiz ist Schengenmitglied. Wenn sie einseitig den Schutz aufheben würde, dann könnten die Menschen weiterziehen in den nächsten Schengenstaat. Beliebt machen würde sich die Schweiz damit nicht. Vor allem aber könnten Ukrainerinnen und Ukrainer dann einfach ein Asylgesuch in der Schweiz stellen und würden dann wahrscheinlich vorläufig aufgenommen, eben weil noch Krieg herrscht in der Ukraine.

Die Chancen aber, dass der Schutzstatus S verschärft wird, stehen gar nicht so schlecht, weil auch die übrigen bürgerlichen Parteien zurzeit ihre Asylpolitik verschärfen. Das hat sich im Juni im Ständerat gezeigt. Dieser hat strengere Regeln beim Status verlangt, und vor allem hat er mit Stimmen auch aus der Mittepartei und der FDP entschieden. Schutz erhalten sollten nur noch Menschen aus den russisch-besetzten Gebieten und aus Regionen mit Kampfhandlungen. Bald wird sich zeigen, ob sich auch der Nationalrat dieser Forderung anschliesst. Die Frage ist nur, wie der Bundesrat das umsetzen würde oder umsetzen könnte.»

Die SP forderte die Behörden ebenfalls auf, mehr für die Integration der Betroffenen zu tun. Geflüchtete aus der Ukraine müssten einfacher einen Job finden, um schnellstmöglich Fuss zu fassen, teilte die SP mit. Die Arbeitgeber wiederum bräuchten angesichts des Fachkräftemangels Planungssicherheit.

Gemäss der SVP verpasste es der Bundesrat, die Missstände im Zusammenhang mit dem Status S anzugehen. Die Verlängerung bedeute auf Jahre hinaus Milliardenkosten für die Schweizer Steuerzahlen, schrieb die Partei in einem Communiqué. Das Hauptproblem des Schutzstatus sei, dass er mit dem Anspruch auf Sozialhilfe verknüpft sei. Es gebe praktisch keinen Anreiz oder Zwang zu arbeiten.

Politischer Druck

Bei der Arbeitsmarktintegration harzt es. Der Bundesrat will, dass bis Ende Jahr vier von zehn Ukrainerinnen eine Arbeit gefunden haben. Noch ist er sehr weit von diesem Ziel entfernt.

Bald wird der Bundesrat entscheiden, ob er finanzielle Sanktionen einführt für Kantone, die wenig tun für die Arbeitsmarktintegration und ob Ukrainerinnen mit Job ein Bleiberecht erhalten sollen in der Schweiz.

Die erstmals im April 2022 beschlossenen Unterstützungsmassnahmen verlängerte der Bundesrat darum ebenfalls bis zum März 2026. Dabei beteiligt sich der Bund mit 3000 Franken pro Jahr und Person an den Integrationsanstrengungen der Kantone. Namentlich geht es dabei um die Sprachförderung und den Zugang zu Bildung und Arbeitsmarkt.

Schutzstatus seit Kriegsbeginn

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Den Schutzstatus für aus der Ukraine geflüchtete Menschen hatte die Landesregierung am 12. März 2022 kurz nach Russlands Überfall auf das Land aktiviert. Dieser Status gilt bis zur Aufhebung durch den Bundesrat.

Für den Status S müssen die Schutzsuchenden ihren Aufenthaltsort nachweisen. Gibt es Hinweise, dass sie nicht in der Ukraine lebten oder Schutz in einem anderen Land erhielten, wird das Gesuch abgelehnt oder der Status widerrufen.

Seit März 2022 lehnte das Staatssekretariat für Migration rund 2500 Gesuche ab. Den Schutzstatus widerrief es in über 100 Fällen, und in mehr als 26'000 Fällen wurde der Status beendet. Im ersten Halbjahr 2024 verfügten gut 66'000 Menschen über den Schutzstatus, der exklusiv für Geflüchtete aus der Ukraine gilt.

Mit dem Schutzstatus S erhalten Betroffene rasch ein Aufenthaltsrecht in der Schweiz und können unter anderem eine Arbeit aufnehmen. Ein ordentliches Asylverfahren müssen sie nicht durchlaufen.

Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) von Bundesrat Beat Jans legt der Landesregierung bis im Herbst einen Antrag für das weitere Vorgehen vor, wie es weiter hiess.

Krieg in der Ukraine

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SRF 4 News, 04.09.2024, 15 Uhr ; 

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